Dienstag, 12. März 2013

Kritik gegen Amazons .book-Domain

Amazon ist derzeit bemüht sich die Rechte an den Domain-Endungen .book, .read und .author zu sichern. Damit erntet der Online-Händler erwartungsgemäß neue Kritik.

So kam bereits eine Breitseite vom US-Buchverlagsverband Association of American Publishers (AAP). In einer aktuellen Pressemitteilung befindet die AAP, dass die Vergabe einer solchen Top-Level-Domain (TLD) an eine einzige Firma dem öffentlichen Interesse widerspreche. Die zuständige Internet Coorporation for Assigned Names (ICANN) wird daher dazu aufgefordert Amazon keine Exklusiv-TLDs zu überlassen.

Der IT-Riese ist hierzulande aufgrund von Medienberichten wegen Billiglöhnen, Mitarbeiter-Überwachungen und schlechten Arbeitsverhältnissen in die Schusslinie geraten. Verlage und Autoren werfen Amazon überdies vor, die Preisbindung für Bücher aushebeln zu wollen. Das fordernde Auftreten Amazons gegenüber der ICANN wird dem Unternehmen kaum neue Freunde bescheren, ist aber für eine erfolgreiche US-Firma sicher nicht untypisch.
[Foto: Amazon möchte TLDs für sich allein | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Montag, 11. März 2013

EU-Parlament fordert Pornoverbot

In einem sogenannten Initiativbericht des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter des Europäischen Parlaments fordert das Gremium konkrete Maßnahmen der Mitgliedsstaaten zum Abbau der Geschlechtsstereotypen und Diskriminierungen von Frauen, wie sie sich aus einem entsprechenden Beschluss des Staatenbundes von 1997 ergeben würden.

Konkret plädiert man in dem Papier, welches
Grundlage für die Diskussion im Parlament in der nächsten Woche sein wird, für ein generelles Verbot von Pornographie in allen Medien. Eine Zustimmung
durch das Parlament hätte noch keine gesetzgeberischen Konsequenzen. Es wäre aber der Auftakt er entsprechenden Initiative durch die Europäische Kommission, die schlussendlich in einem solchen Anti-Porno-Paragraphen münden könnte.

Dem Ausschuss ist allerdings schon im Namen anzusehen, dass es ihm weniger um Anti-Sexismus als um die Durchsetzung von Frauenrechten geht. So kümmert sich das Papier herzlich wenig um um klassische Männerbelange wie etwa Aktionen zur Angleichung der (übrigens nicht genetisch prädestinierten) kürzeren Lebenserwartung der männlichen Bevölkerung durch entsprechende medizinische Maßnahmen. Auch nach der Forderung um eine generelle Fauenquote in klassischen, aber wenig angesehenen Männerberufen wie Kanalarbeiter, Lastwagenfahrer oder Müllabfuhr-Mitarbeiter sucht man in dem Papier vergeblich. Von einem von Steuergeldern aller EU-Bürgerinnen und -Bürger bezahlten Bericht zur Gleichstellung durfte man sich mehr erhoffen als einen feministischen Forderungskatalog, der Männer- und Väterrechte nur am Rande aufgreift.
[Foto: EU Pro PorNO! | (Logo)]

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Samstag, 9. März 2013

Schmuddel-Lektüre in E-Book-Stores

Presseberichten zufolge haben führende E-Book-Stores wie Amazon oder Barnes & Noble vermehrt mit pornographischer Lektüre zu kämpfen, die auf Ihren Plattformen veröffentlicht wird. Möglich wird dies durch relativ lasch Qualitätskontrollen, denen Self-Publishing-Bücher allen anderslautenden Beteuerungen der Betreiber zum Trotz  unterliegen.

So klagen User seit 2011 über eine wachsende Zahl pornographischer und qualitativ minderwertiger Literatur. Sie gelangt scheinbar mühelos und ohne das wachsame Auge eines Lektorates in die virtuellen Verkaufsregale.

Ob sich Amazon & Co. mit ihrer liberalen Veröffentlichungspraxis einen Gefallen tun ist fraglich. Die wesentlich restriktiveren Vorgaben Apples sind zwar auch nicht nach Jedermanns Geschmack und passen auch nicht recht in die offene Gesellschaft, derer sich Europa gerne rühmt. Andererseits hilft eine gewisse Zangsprüderie, dem Medium E-Book nicht schon vor seinem wirtschaftlichen Durchbruch ein verheerendes Schmuddel-Image zu verpassen.
[Foto: E-Books sind im (und helfen zu) Kommen | (gemeinfrei)]

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Donnerstag, 7. März 2013

Musik-Streamer Google: Einigung mit Warner

Google ist der Verwirklichung seiner Pläne, im Musikgeschäft weiter Fuß zu fassen, ein Stück näher gekommen. Wie im Februar bekannt wurde, möchte das US-Unternehmen noch in diesem Jahr einen Streaming-Service auf die Beine stellen. Dafür wird der IT-Riese in jedem Fall auf den Song-Katalog der Warner Music Group zurückgreifen können, berichtet nun das Branchenmagazin Billboard.

Bereits seit November 2011 kann man Songs bei Google Music herunterladen. Die künftigen Streaming-Angebote werden in Konkurrenz zu vorhandenen Services wie Spotify und Simfy stehen, die sich voraussichtlich warm anziehen müssen. Auch mit den anderen Majors UMG und Sony Music Entertainment soll Google bereits in fortgeschrittenen Vertragsgesprächen sein. Die erzielte Übereinkunft mit Warner dürfte die laufenden Verhandlungen beschleunigen.

Auf YouTube wird Google Medienberichten zufolge bald werbefreie Premium-Accounts verkaufen. Es ist davon auszugehen, dass die Beteiligung der Labels an den daraus erzielten Zusatzeinnahmen auch Gegenstand der Gespräche gewesen ist.
[Foto: Google will Musik auch streamen | (Logo)]

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MyCrits.de: Offenes Kritikportal gestartet

Mit MyCrits.de hat agent media vor wenigen Tagen ein neuartiges Kritik-Portal zum Mitmachen gelauncht. Auf der Webseite können Internetnutzer Bücher, Videos und CDs bewerten.

Die Community-Features auf MyCrits ermöglichen es, Rezensionen anderer Mitglieder zu verfolgen, die ähnliche Interessen und einen ähnlichen Geschmack haben wie man selbst. So lassen sich Fehlgriffe beim Kauf von DVDs, Musik-Alben und Literaturwerken vermeiden.

Das Design von MyCrits unterstützt neben herkömmlichen PCs und Macs auch Smartphones und Tablets sehr gut. Die maximal einfache Bedienbarkeit stand bei der Konzeption der Website ebenfalls im Vordergrund. So ist die Erstellung eines Lobes (oder eines Verrisses) etwa für das aktuelle Liebligsbuch mit wenigen Clicks möglich und auch von unterwegs kein Problem. Tipp: Noch heute registrieren, es kostet nichts und macht Spaß!
[Foto: Offenes Kritikportal MyCrits | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 6. März 2013

Leistungsschutz: Verleger sind zufrieden

Der vom Bundestag beschlossene Leistungsschutz für Presseerzeugnisse ist etwas überraschend von den beiden großen Verlagsorganisationen "Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger" (BDZV) und "Verband Deutscher Zeitschriftenverleger" (VDZ) begrüßt worden. Das Gesetz wurde am vergangenen Freitag mit 293 Ja-Stimmen bei 234 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen durchgewinkt.

Wie agent media im Vorfeld berichtete, ist die Gesetzesnovelle recht kurzfristig um eine entscheidenden Passus ergänzt worden. Die kostenfreie Nutzung "kleinster Textausschnitte" ist nun auch kommerziellen News-Aggregatoren gestattet. Über die genaue Länge der erlaubten Teaser schweigt sich der Gesetzgeber allerdings unbefriedigenderweise aus. Im Zweifel werden Gerichte nun klare Grenzlinien ziehen müssen.

Google kann sich erstmal auf den Standpunkt stellen, die eigenen Artikel-Anrisse seien gesetzeskonform. So kann sich auch der Suchmaschinenriese als Gewinner bei der Gestaltung der Neuregelung fühlen.
[Foto: Wahrscheinlich legal: Google News | (Logo)]

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Dienstag, 5. März 2013

Smartphones überholen MP3-Player

In Puncto Nutzung als portabler Musikspieler hat das Smartphone den MP3-Player inzwischen überholt. Laut einer Mitteilung des Bundesverbands Musikindustrie auf Grundlage einer IPSOS-Studie hat fast die Hälfte (49%) aller Deutschen schon einmal mit dem Smartphone unterwegs Musik gehört. MP3-Spieler (33%), Handys ohne Smartphone-Funktionalität (30%) und Tablets (17%) werden weit weniger für mobile Beschallung verwendet.

Mehr als drei Viertel aller Smartphone-Besitzer (77%) haben ihr Gadget schon zum Abspielen von Songs genutzt. Männer (84%) taten dies deutlich häufiger als Frauen (69%).

Ältere Eigentümer eines Multimedia-Handys zwischen 55 und 65 machen zu 52% Gebrauch von den Musik-Fähigkeiten ihres Smartphones. Bei jungen Menschen zwischen 16 und 24 Jahren ist die Quote mit etwa 90 Prozent, wie nicht anders zu erwarten, deutlich höher.
[Foto: Smartphones machen MP3-Playern Konkurrenz | cc-by-sa 3.0 Stahlkocher]

Artikel von agent-media.de