Posts mit dem Label Gericht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Gericht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 3. Januar 2013

Apple & Amazon im App Store-Sreit

Apple ist derzeit bemüht, sich die Begriffe "app store" oder "appstore" als Marke schützen zu lassen. Zur Zeit laufen zu diesem Thema Verfahren in den USA und Europa, bei denen Konkurrenten wie Microsoft den Konterpart übernehmen.

Nun hat sich Apple auch mit Amazon angelegt. Der Web-Händler soll seinen Shop für mobile Anwendungen nicht mehr "Appstore for Android" nennen soll. Vor einem US-Bundesgericht unter Vorsitz von Phyllis Hamilton fährt der IT-Konzern aus Cupertino eine Doppelstrategie. Neben dem Missbrauch des markenähnlichen Begriffs "Appstore" wirft der High-Tech-Riese Amazon auch irreführende Werbung vor, da man dort Apple-Werbung imitiere. Dies berichtet das Technik-Portal arstechnica.

Zumindest zu dem zweiten Punkt stößt Apple bei der Richterin bislang auf taube Ohren. Apple habe keinen Beleg für Webseiten oder Werbemaßnahmen Amazons vorgelegt, welche Apple-Inhalten nachahmen, sagte Hamilton. Auch habe Amazon weder explizit noch implizit kommuniziert, sein "Appstore for Android" habe die Charakteristiken oder Qualitäten des Apple App Stores oder von Apple-Produkten. Der Trademark-Vorwurf wird im August vor einer Jury weiterverhandelt.
[Foto: Amazons "Appstore" missfällt Apple | (c) Amazon]

Artikel von agent-media.de

Montag, 17. Dezember 2012

Donnerstag, 27. September 2012

Teilerfolg für Samsung gegen Apple

Nach der Niederlage Samsungs gegen Apple im Patentstreit vor einem amerikanischen Gericht deutet sich in Europa eine andere Entwicklung ab. Wie das Handelsblatt berichtet, sieht das Landgericht Düsseldorf keine Geschmacksmustern Apples durch Tablets des südkoreanischen Herstellers verletzt.

Apple hatte fünf Geräte von Samsung beanstandet und wollte für sie einen Verkaufsstopp erwirken. Die Kammer des Gerichts schloss sich den Argumenten Apples in keinem entscheidenden Punkt an. Auch unlauteren Wettbewerb konnte man nicht konstatieren, erklärte die zuständige Richterin Johanna Brückner-Hofmann.

Eine Entscheidung des Gerichts wurde jedoch vertagt. Erst möchte man eine übergeordnetes Verfahren des Harmonsisierungsamt der EU in Alicante abwarten. Dort ficht Samsung die vom kalifornischen Elektronik-Unternehmen eingetragenen Geschmacksmuster wegen angeblicher Nichtigkeit an. Sollte man bei der EU-Behörde zugunsten der Koreaner urteilen, wäre das Düsseldorfer Verfahren ohnehin gegenstandslos.
[Foto: Kleines Samsung Galaxy-Modell | (c) samsung]

Artikel von agent-media.de

Montag, 27. August 2012

Samsung unterliegt Apple im Patentstreit

Samsung wurde vor einem US-Gericht in San Jose des Kopierens von sechs Apple-Patenten für schuldig befunden. Der Elektronik-Riese soll 1,05 Mrd. Dollar Schadensersatz an die Firma aus Cupertino zahlen. Die Koreaner haben nach Ansicht der Geschworenen um Richterin Lucy Koh mehrere Erfindungen von Apples iOS, das auf iPhones  und iPads aktiv ist, unrechtmäßig kopiert.

Vom Gericht beanstandet wurden unter anderem das Design des Start-Screens mit den App-Icons, das Zoomen, das Zurückfedern beim Scrollen sowie die Erkennung von Zweifinger-Berührungen. Apple sieht sogar sieben Patente verletzt und klagte dafür Zahlungen in Höhe von 2,5 Mrd. Dollar ein. Samsung hatte im Verlauf der Verhandlungen seinerseits Lizenzansprüche gegen Apple geltend machen wollen. Die Forderung über 422 Mio. Dollar wurde vom Gericht jedoch als unbegründet abgewiesen.

Samsung reagierte geknickt auf die Entscheidung. "Das wird zu einer geringeren Auswahl, wenniger Neuerungen und möglicherweise höheren Preisen führen", meldete das Unternehmen in einem Statement. Man will in Kürze Berufung einlegen.
[Foto: Schwerer Schlag für Samsung | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Freitag, 10. Februar 2012

Schlappe vor Gericht für EMI

Capitol Records, ein Sub-Label des in Auflösung befindlichen Majors EMI, hat vor einem New Yorker Bezirksgericht eine möglicherweise folgenreiche Niederlage einstecken müssen. Die Plattenfirma wollte vor dem US-Court eine einstweilige Verfügung gegen die Onlineplattform ReDigi erwirken mit dem Ziel, deren Angebot schnellstmöglich vom Netz zu nehmen.

 Bei ReDigi handelt es sich um einen Online-Marketplatz für gebrauchte Musikdateien. Im Unterschied zu Musik auf physischen Datenträgern bleiben digitale Tracks von einer legalen Möglichkeit, diese geberaucht weiterzuverkaufen, bislang weitgehend ausgeschlossen. Ein nicht unerhebliches Kaufargument gegen MP3s und andere Dowloadformate. ReDigi hat diese Situation aufgegriffen und nach eigenem Bekunden eine Technologie entwickelt, die illegal gerippte Musik von legal über iTunes erworbenem Content unterscheiden könne. Der User könne, so das Unternehmen, seine Musikdatenbank in die Cloud von ReDigi überspielen, wo diese überprüft und anschließend für den Verkauf freigegeben werde. ReDigi sieht sich damit im Einklang mit den Bestimmungen des Urheberrechts, wie Larry Rudolph, Chief Technology Officer des Unternehmens, in einer Stellungnahme gegenüber der Music Week betonte.

Capitol Records bestreitet dies und begründete den Schritt vor Gericht damit, dass die Beklagte illegale Kopien urheberrechtlich geschützen Material erstelle, diese zum Verkauf anbiete und der Musikfirma damit erheblichen wirtschaftlichen Schaden zufüge.

Das Gericht würdigte in seiner Urteilsbegründung die Kompliziertheit der mit der Klage aufgeworfenen rechtlichen Fragen, lehnte die einstweilige Vefügung aber ab und zwingt Capitol Records damit, den Weg über ein reguläres Verfahren zu beschreiten. Das ausstehende Verfahren dürfte je nach Ausgang nicht unwesentliche Auswirkungen auf den Handel mit digitalen Gütern haben.
[Foto: Clever oder illegal? MP3-Reselling auf ReDigi | (logo)]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 24. August 2011

iPad-Design: Wer hat's erfunden?

In mehreren Rechtsverfahren versucht Apple derzeit, den Verkauf von Samsung-Geräten zu verhindern. Der IT-Riese mit Hauptsitz in Cupertino beschäftigt derzeit unter anderem ein kalifornisches Gericht mit seiner Behauptung, die Südkoreaner verletzten Geschmacksmuster, die angebotenen Tablets seien dem iPad zu ähnlich.

Samsung konterte in den USA mit Filmszenen aus dem Science Fiction-Klassiker "2001: Odyssee im Weltraum" von 1968. Ein auf YouTube zu sehender Filmausschnitt zeigt Astronauten, die offenbar Neuigkeiten auf flachen Computern lesen. Die Gegenstrategie zielt darauf ab, dass Apple das Tablet-Design nicht erfunden haben kann.

Ein weiteres Verfahren hat das Elektronik-Unternehmen aus den USA in Den Haag angestrengt. Dort soll laut der Webseite webwereld ein europaweites Verkaufsverbot für die komplette Galaxy-Reihe (Smartphones und Tablets) durchgesetzt werden.

Vor dem Landgericht Düsseldorf hatte Apple zudem eine einstweilige Verfügung für den hiesigen Vertriebsstopp des Galaxy Tab 10.1 erwirkt, die inzwischen wieder aufgehoben wurde. In den europäischen Prozessen hat Apple laut verschiedenen Presseberichten mit skalierten Bildern operiert, welche die mobilen Rechner Samsungs noch mehr nach dem iPad aussehen ließen.
[Foto: Galaxy Tab: wird Apple nervös? | (c) samsung]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 25. Mai 2011

Verlags-Streit unter Freundinnen

Anlässlich der Frauenfußball-WM bringt der 11 Freunde-Verlag als Beilage zum bekannten Magazin ums runde Leder die Zeitschrift "11 Freundinnen" heraus.

Dass dafür auch Markenrechte im Bereich der Frauenzeitschriften angemeldet wurden, rief den Burda-Verlag auf den Plan, der laut Bericht der Süddeutschen Zeitung eine Verwechslungsgefahr mit der hauseigenen "Freundin" befürchtet.

Das Münchner Landgericht soll nun entscheiden, ob der von Gruner+Jahr kontrollierte Sport-Verlag seine Rechte zurückziehen und das Blatt vielleicht sogar umbenennen muss. In einer mündlichen Verhandlung bezeichnete die zuständige Richterin den Streitfall als "wirtschaftlich unsinnig", da 11 Freunde auf dem Markt der Magazine für das weibliche Zielpublikum gar nicht existiert. Sie mutmaßte sogar "reine Rechthaberei". Eine grundsätzliche Verwechslungsgefahr der Titel musste sie aber einräumen. Am 14. Juni soll nun ein abschließendes Urteil gefällt werden.
[Foto: Nationalstürmerin Fatmire "Lira" Bajramaj | Bundeswehr-Fotos]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 23. März 2011

Google Book Settlement scheitert vor Gericht

Das Google Book Settlement ist von einem US District Court abgelehnt worden. Auf Grundlage des Regelwerks wollte der Suchmaschinenbetreiber Urheber entlohnen, deren Bücher ohne ihre ausdrückliche Genehmigung eingescannt wurden. Google möchte die Werke zum Teil auch in elektronischer Form verkaufen.

Für Richter Denny Chin sprachen mehrere Punkte gegen das Book Settlement. Ihm missfiel unter anderem die aus den Regeln resultierende Monopolstellung Googles für Titel mit unklarer oder abgelaufener Copyright-Lage. Über die Spielregeln beim Handel mit solchen Werken muss nach Chins Ansicht der US-Kongress entscheiden.

Der Internet-Gigant wollte zudem ein Opt-Out-Verfahren anbieten. Autoren und Verlage sollten also selbst ihre Rechte innerhalb einer vordiktierten Frist bei Google anmelden oder den Internetriesen zur Löschung ihrer Werke auffordern. In den Augen des Richters ist dies eine Umkehrung der bisherigen US-Copyright-Gesetzeslage. Sie erfordert in der Regel die Rechteeinholung vor dem Vertrieb. Verstöße können die Urheber ahnden.

Das Gericht hatte auch Bedenken bezüglich des Datenschutzes, da Google Such- und Leseverhalten protokollieren möchte. Desweiteren verstößt das Settlement nach Einschätzung des District Courts gegen internationales Recht.
[Foto: Google Books kommt nicht recht voran | google.de]

Artikel von agent-media.de

Montag, 28. Juni 2010

YouTube gewinnt Prozess gegen Viacom

Einen Tag, nachdem die US Regierung ihre Pläne zum Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet öffentlich gemacht hatte,  entschied ein New Yorker Richter gegen eine Klage des Medienkonzerns Viacom (u.a. MTV) auf Verletzung des Urheberrechts durch die Internetvideoplattform YouTube zu Gunsten des Angeklagten.
 
Googles Videoplattform YouTube müsse, so die Argumentation des Richters, nicht per se im Vorfeld prüfen, ob Urheberrechte bei hochgeladenen Videoclips verletzt werden. Es sei vielmehr ausreichend und mit den Anforderungen des US- Urheberrechts im Einklang, wenn illegales Material nach Kenntnisnahme umgehend gelöscht werde. Dies habe YouTube der Ansicht des Gerichts immer so gehandhabt.

Das Urteil dürfte auch hierzulande auf Interesse stoßen, ist die wirtschaftliche Verwertung fremden geistigen Eigentums durch YouTube doch auch hiesigen Rechteinhabern oder -waltern wie der GEMA ein Dorn im Auge. Auch in den USA ist der Fall für YouTube längst nicht ausgestanden.

Der im Rechtsstreit unterlegene Medienkonzern Viacom, dessen Klage sich Firmen wie Disney oder Warner anschlossen, kündigte jedenfalls bereits an, in Berufung gehen zu wollen.
[Foto: YouTube.com]