Mittwoch, 23. März 2011

Google Book Settlement scheitert vor Gericht

Das Google Book Settlement ist von einem US District Court abgelehnt worden. Auf Grundlage des Regelwerks wollte der Suchmaschinenbetreiber Urheber entlohnen, deren Bücher ohne ihre ausdrückliche Genehmigung eingescannt wurden. Google möchte die Werke zum Teil auch in elektronischer Form verkaufen.

Für Richter Denny Chin sprachen mehrere Punkte gegen das Book Settlement. Ihm missfiel unter anderem die aus den Regeln resultierende Monopolstellung Googles für Titel mit unklarer oder abgelaufener Copyright-Lage. Über die Spielregeln beim Handel mit solchen Werken muss nach Chins Ansicht der US-Kongress entscheiden.

Der Internet-Gigant wollte zudem ein Opt-Out-Verfahren anbieten. Autoren und Verlage sollten also selbst ihre Rechte innerhalb einer vordiktierten Frist bei Google anmelden oder den Internetriesen zur Löschung ihrer Werke auffordern. In den Augen des Richters ist dies eine Umkehrung der bisherigen US-Copyright-Gesetzeslage. Sie erfordert in der Regel die Rechteeinholung vor dem Vertrieb. Verstöße können die Urheber ahnden.

Das Gericht hatte auch Bedenken bezüglich des Datenschutzes, da Google Such- und Leseverhalten protokollieren möchte. Desweiteren verstößt das Settlement nach Einschätzung des District Courts gegen internationales Recht.
[Foto: Google Books kommt nicht recht voran | google.de]

Artikel von agent-media.de

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