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Donnerstag, 5. Juli 2012

EU-Parlament legt ACTA ad acta

Das Europaparlament hat den umstrittenen Urheberrechtsvertrag ACTA abgelehnt. Nur 39 Stimmen konnte das unter Ausschluss der Öffentlichkeit zustande gekommene Abkommen für sich verbuchen, 478 Politiker stimmten dagegen. Zusätzlich gab es 165 Stimmenthaltungen.

Ein europaweites Anti-Piraterie-Recht ist damit in weite Ferne gerückt. Der Europäische Gerichtshof soll nun zunächst ein Gutachten erstellen. Auf Grundlage dieser Expertise wird die EU-Komission prüfen, ob sie abermals Vorgaben für die Mitgliedsstaaten macht.

In Deutschland begrüßen SPD, Grüne, FDP, Piratenpartei und auch die Linke die Entscheidung. Die CDU möchte Teilaspekte von ACTA zur Bekämpfung der Produktpiraterie aufgreifen. Dieser Themenbereich wird wohl kaum zu den befürchteten Kontrolleingriffen in den Internetverkehr führen. Bereits im Februar hatte die Bundesregierung ihre Unterstützung versagt. Die klare Contra-ACTA-Linie vor allem der FDP wurde durch den Druck der Straße forciert.

Auch wenn einzelne Punkte des Anti-Piraterie-Vorhabens im Sinne eines fairen Internet-Handels wünschenswert waren, darf die Entscheiung des EU-Parlaments als Erfolg der europäischen Demokratie gewertet werden. Das Ausklüngeln internationaler Gesetzesvorgaben durch Lobby-Organisationen und Berufspolitiker wird Bürgern und Web-Aktivisten hoffentlich auch künftig sauer aufstoßen.
[Foto: ACTA-Gegnerin Leutheusser-Schnarrenberger | cc-by-sa 3.0 Arian Kriesch]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 23. März 2011

Google Book Settlement scheitert vor Gericht

Das Google Book Settlement ist von einem US District Court abgelehnt worden. Auf Grundlage des Regelwerks wollte der Suchmaschinenbetreiber Urheber entlohnen, deren Bücher ohne ihre ausdrückliche Genehmigung eingescannt wurden. Google möchte die Werke zum Teil auch in elektronischer Form verkaufen.

Für Richter Denny Chin sprachen mehrere Punkte gegen das Book Settlement. Ihm missfiel unter anderem die aus den Regeln resultierende Monopolstellung Googles für Titel mit unklarer oder abgelaufener Copyright-Lage. Über die Spielregeln beim Handel mit solchen Werken muss nach Chins Ansicht der US-Kongress entscheiden.

Der Internet-Gigant wollte zudem ein Opt-Out-Verfahren anbieten. Autoren und Verlage sollten also selbst ihre Rechte innerhalb einer vordiktierten Frist bei Google anmelden oder den Internetriesen zur Löschung ihrer Werke auffordern. In den Augen des Richters ist dies eine Umkehrung der bisherigen US-Copyright-Gesetzeslage. Sie erfordert in der Regel die Rechteeinholung vor dem Vertrieb. Verstöße können die Urheber ahnden.

Das Gericht hatte auch Bedenken bezüglich des Datenschutzes, da Google Such- und Leseverhalten protokollieren möchte. Desweiteren verstößt das Settlement nach Einschätzung des District Courts gegen internationales Recht.
[Foto: Google Books kommt nicht recht voran | google.de]

Artikel von agent-media.de