Freitag, 10. Februar 2012

Schlappe vor Gericht für EMI

Capitol Records, ein Sub-Label des in Auflösung befindlichen Majors EMI, hat vor einem New Yorker Bezirksgericht eine möglicherweise folgenreiche Niederlage einstecken müssen. Die Plattenfirma wollte vor dem US-Court eine einstweilige Verfügung gegen die Onlineplattform ReDigi erwirken mit dem Ziel, deren Angebot schnellstmöglich vom Netz zu nehmen.

 Bei ReDigi handelt es sich um einen Online-Marketplatz für gebrauchte Musikdateien. Im Unterschied zu Musik auf physischen Datenträgern bleiben digitale Tracks von einer legalen Möglichkeit, diese geberaucht weiterzuverkaufen, bislang weitgehend ausgeschlossen. Ein nicht unerhebliches Kaufargument gegen MP3s und andere Dowloadformate. ReDigi hat diese Situation aufgegriffen und nach eigenem Bekunden eine Technologie entwickelt, die illegal gerippte Musik von legal über iTunes erworbenem Content unterscheiden könne. Der User könne, so das Unternehmen, seine Musikdatenbank in die Cloud von ReDigi überspielen, wo diese überprüft und anschließend für den Verkauf freigegeben werde. ReDigi sieht sich damit im Einklang mit den Bestimmungen des Urheberrechts, wie Larry Rudolph, Chief Technology Officer des Unternehmens, in einer Stellungnahme gegenüber der Music Week betonte.

Capitol Records bestreitet dies und begründete den Schritt vor Gericht damit, dass die Beklagte illegale Kopien urheberrechtlich geschützen Material erstelle, diese zum Verkauf anbiete und der Musikfirma damit erheblichen wirtschaftlichen Schaden zufüge.

Das Gericht würdigte in seiner Urteilsbegründung die Kompliziertheit der mit der Klage aufgeworfenen rechtlichen Fragen, lehnte die einstweilige Vefügung aber ab und zwingt Capitol Records damit, den Weg über ein reguläres Verfahren zu beschreiten. Das ausstehende Verfahren dürfte je nach Ausgang nicht unwesentliche Auswirkungen auf den Handel mit digitalen Gütern haben.
[Foto: Clever oder illegal? MP3-Reselling auf ReDigi | (logo)]

Artikel von agent-media.de

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