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Dienstag, 26. Februar 2013

Zahnloser Presse-Leistungsschutz?

Die Regierungskoalition hat sich offenbar auf eine weitgehend entschärfte Version des Presseleistungsschutzes im Internet geeinigt. Wie unter anderem heise.de berichtet, sollen entgegen früheren Gesetzes-Entwürfen Teaser bis zu einer gewissen Länge explizit erlaubt werden. Dabei stützt man sich argumentativ wohl auf die gängige Rechtsauffassung, dass auch kleine Vorschaubildchen (Thumbnails) ohne Urheberrechtsabgaben genutzt werden dürfen.

Im Ergebnis wäre dies ein Sieg für Google. Der bei den Verlegern umstrittene Dienst Google News wäre damit wohl in seiner aktuellen Form oder mit wenigen Modifikationen legitimiert. Die FDP wollte sich bei der erlaubten zitierten Textlänge sogar an den beim Suchmaschinenbetreibers üblichen 160 Zeichen orientieren. Hierüber ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen.

Über das Gesetz zum Leistungsschutz für die Presse wird der Bundestag am Freitag entscheiden. Sollten sich die Medienberichte bewahrheiten, werden die Verlage an den auf kommerziellen News-Aggregatoren erzielten Einnahmen entweder nicht oder nur unter speziellen Voraussetzungen partizipieren. Ob die Lobby der Zeitungs- und Zeitschrifenmacher in diesem Punkt klein beigibt, bleibt abzuwarten.
[Foto: Gute Nachrichten für Google News | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Montag, 27. August 2012

Samsung unterliegt Apple im Patentstreit

Samsung wurde vor einem US-Gericht in San Jose des Kopierens von sechs Apple-Patenten für schuldig befunden. Der Elektronik-Riese soll 1,05 Mrd. Dollar Schadensersatz an die Firma aus Cupertino zahlen. Die Koreaner haben nach Ansicht der Geschworenen um Richterin Lucy Koh mehrere Erfindungen von Apples iOS, das auf iPhones  und iPads aktiv ist, unrechtmäßig kopiert.

Vom Gericht beanstandet wurden unter anderem das Design des Start-Screens mit den App-Icons, das Zoomen, das Zurückfedern beim Scrollen sowie die Erkennung von Zweifinger-Berührungen. Apple sieht sogar sieben Patente verletzt und klagte dafür Zahlungen in Höhe von 2,5 Mrd. Dollar ein. Samsung hatte im Verlauf der Verhandlungen seinerseits Lizenzansprüche gegen Apple geltend machen wollen. Die Forderung über 422 Mio. Dollar wurde vom Gericht jedoch als unbegründet abgewiesen.

Samsung reagierte geknickt auf die Entscheidung. "Das wird zu einer geringeren Auswahl, wenniger Neuerungen und möglicherweise höheren Preisen führen", meldete das Unternehmen in einem Statement. Man will in Kürze Berufung einlegen.
[Foto: Schwerer Schlag für Samsung | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 15. August 2012

BGH-Urteil erleichtert Copyright-Rechtsverfolgung

Ersteller und Verwerter geistigen Eigentums werden in Zukunft leichter Informationen über Menschen erhalten, die urheberrechtlich geschütztes Material Im Internet hochladen.

Bislang galt bei den Gerichten meist die Voraussetzung, dass der Uploader im gewerblichen Umfang handelt. Die Internet-Provider mussten nur dann den zu den aufgezeichneten IP-Adressen gehörigen Benutzer preisgeben. In der Praxis wurden dadurch nur aktuelle Top-Hits beanstandet.

Der Bundesgerichtshof hat nun in einem Fall, bei dem es um einen Titel das Albums "Alles kann besser werden" von Xavier Naidoo ging, diese Auffassung für falsch erklärt. Die Gewerbsmäßigkeit des Rechtsverletzers ist nach BGH-Ansicht nicht ausschlaggebend.

Florian Drücke vom Bundesverband Musikindustrie (BVMI) sieht den Entscheid positiv. "De facto wird dadurch Rechtsverfolgung auch bei älterem Repertoire ermöglicht", führt der BVMI-Geschäftsführer aus. Nach seiner Ansicht ist jedoch noch jede Menge zu tun. Die Lobby-Organisation setzt sich für ein mehrstufiges Warnhinweis-System aus, wie es in Frankreich bereits praktiziert wird. Bei Internet-Aktivisten stößt diese Idee naturgemäß auf wenig Gegenliebe.
[Foto: BVMI-Geschäfstführer Florian Drücke | (c) BVMI/Markus Nass]

Artikel von agent-media.de