Nach der Niederlage Samsungs gegen Apple im Patentstreit vor einem amerikanischen Gericht deutet sich in Europa eine andere Entwicklung ab. Wie das Handelsblatt berichtet, sieht das Landgericht Düsseldorf keine Geschmacksmustern Apples durch Tablets des südkoreanischen Herstellers verletzt.
Apple hatte fünf Geräte von Samsung beanstandet und wollte für sie einen Verkaufsstopp erwirken. Die Kammer des Gerichts schloss sich den Argumenten Apples in keinem entscheidenden Punkt an. Auch unlauteren Wettbewerb konnte man nicht konstatieren, erklärte die zuständige Richterin Johanna Brückner-Hofmann.
Eine Entscheidung des Gerichts wurde jedoch vertagt. Erst möchte man eine übergeordnetes Verfahren des Harmonsisierungsamt der EU in Alicante abwarten. Dort ficht Samsung die vom kalifornischen Elektronik-Unternehmen eingetragenen Geschmacksmuster wegen angeblicher Nichtigkeit an. Sollte man bei der EU-Behörde zugunsten der Koreaner urteilen, wäre das Düsseldorfer Verfahren ohnehin gegenstandslos.
[Foto: Kleines Samsung Galaxy-Modell | (c) samsung]
Artikel von agent-media.de
Apple hatte fünf Geräte von Samsung beanstandet und wollte für sie einen Verkaufsstopp erwirken. Die Kammer des Gerichts schloss sich den Argumenten Apples in keinem entscheidenden Punkt an. Auch unlauteren Wettbewerb konnte man nicht konstatieren, erklärte die zuständige Richterin Johanna Brückner-Hofmann.
Eine Entscheidung des Gerichts wurde jedoch vertagt. Erst möchte man eine übergeordnetes Verfahren des Harmonsisierungsamt der EU in Alicante abwarten. Dort ficht Samsung die vom kalifornischen Elektronik-Unternehmen eingetragenen Geschmacksmuster wegen angeblicher Nichtigkeit an. Sollte man bei der EU-Behörde zugunsten der Koreaner urteilen, wäre das Düsseldorfer Verfahren ohnehin gegenstandslos.
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