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Montag, 20. Dezember 2010

Pink Floyd gewinnen gegen EMI

Im Rechtsstreit zwischen Pink Floyd und deren Plattenlabel EMI Music ist nun ein Urteil zugunsten der britischen Rockband ergangen. Pink Floyd behält dadurch die Kontrolle über die Online-Verkäufe der eigenen Musik.

In der Auseinandersetzung ging es sowohl um Uneinigkeiten im digitalen Einzelverkauf von Pink Floyd-Songs als auch um falsch berechnete Online-Tantiemen. EMI Music hatte entgegen des gemeinsam geschlossenen Vertrags einzelne Songs der Band in digitaler Form zum Download im Internet angeboten. Der Vertrag sieht laut Band-Anwalt Robert Howe jedoch vor, dass die Songs auf den Alben zueinander gehören und nicht getrennt voneinander vermarktet werden dürfen. Das Gericht hat die Berufungsklage der Plattenfirma am 15. Dezember zurückgewiesen.

Daraufhin verteidigte sich die EMI mit dem Einwand, dass der Vertrag ausschließlich für physische Tonträger gegolten habe und somit der Online-Verkauf nicht davon betroffen sei. Außerdem sollen für die zwischen den Jahren 2002 und 2007 vollzogenen Verkäufe noch die Zahlung von Tantiemen in Höhe von 10 Millionen Pfund an die Musiker ausstehen, so eine Meldung von Musicweek.

EMI Music hat derzeit mit massiven finanziellen Problemen zu kämpfen. Großinvestor Terra Firma wird voraussichtlich noch vor Jahresende das Handtuch werfen müssen. Was dann passiert, ist ungewiss. Haupt-Gläubiger Citigroup könnte das hochverschuldete Unternehmen übernehmen. Auch ein stückweiser Verkauf des Labels kommt in Frage.
[Foto: Pink Floyd-Songwriter David Gilmour | cc-by 2.5 Neil Blake]

Artikel von agent-media.de

Montag, 28. Juni 2010

YouTube gewinnt Prozess gegen Viacom

Einen Tag, nachdem die US Regierung ihre Pläne zum Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet öffentlich gemacht hatte,  entschied ein New Yorker Richter gegen eine Klage des Medienkonzerns Viacom (u.a. MTV) auf Verletzung des Urheberrechts durch die Internetvideoplattform YouTube zu Gunsten des Angeklagten.
 
Googles Videoplattform YouTube müsse, so die Argumentation des Richters, nicht per se im Vorfeld prüfen, ob Urheberrechte bei hochgeladenen Videoclips verletzt werden. Es sei vielmehr ausreichend und mit den Anforderungen des US- Urheberrechts im Einklang, wenn illegales Material nach Kenntnisnahme umgehend gelöscht werde. Dies habe YouTube der Ansicht des Gerichts immer so gehandhabt.

Das Urteil dürfte auch hierzulande auf Interesse stoßen, ist die wirtschaftliche Verwertung fremden geistigen Eigentums durch YouTube doch auch hiesigen Rechteinhabern oder -waltern wie der GEMA ein Dorn im Auge. Auch in den USA ist der Fall für YouTube längst nicht ausgestanden.

Der im Rechtsstreit unterlegene Medienkonzern Viacom, dessen Klage sich Firmen wie Disney oder Warner anschlossen, kündigte jedenfalls bereits an, in Berufung gehen zu wollen.
[Foto: YouTube.com]