Posts mit dem Label Google Books werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Google Books werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Mittwoch, 23. März 2011

Google Book Settlement scheitert vor Gericht

Das Google Book Settlement ist von einem US District Court abgelehnt worden. Auf Grundlage des Regelwerks wollte der Suchmaschinenbetreiber Urheber entlohnen, deren Bücher ohne ihre ausdrückliche Genehmigung eingescannt wurden. Google möchte die Werke zum Teil auch in elektronischer Form verkaufen.

Für Richter Denny Chin sprachen mehrere Punkte gegen das Book Settlement. Ihm missfiel unter anderem die aus den Regeln resultierende Monopolstellung Googles für Titel mit unklarer oder abgelaufener Copyright-Lage. Über die Spielregeln beim Handel mit solchen Werken muss nach Chins Ansicht der US-Kongress entscheiden.

Der Internet-Gigant wollte zudem ein Opt-Out-Verfahren anbieten. Autoren und Verlage sollten also selbst ihre Rechte innerhalb einer vordiktierten Frist bei Google anmelden oder den Internetriesen zur Löschung ihrer Werke auffordern. In den Augen des Richters ist dies eine Umkehrung der bisherigen US-Copyright-Gesetzeslage. Sie erfordert in der Regel die Rechteeinholung vor dem Vertrieb. Verstöße können die Urheber ahnden.

Das Gericht hatte auch Bedenken bezüglich des Datenschutzes, da Google Such- und Leseverhalten protokollieren möchte. Desweiteren verstößt das Settlement nach Einschätzung des District Courts gegen internationales Recht.
[Foto: Google Books kommt nicht recht voran | google.de]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 18. November 2009

Neuer Vergleich zwischen Google und US-Verlagen

Google hat sich mit US-amerikanischen Verlagen über neue Modalitäten für die Digitalisierung und anschließende Vermarktung von Büchern geeinigt. Mit dem neuen Vorschlag, der nun noch richterlich bestätigt werden muss, bekäme Google das Recht auf die Digitalisierung von Büchern aus den USA, Kanada, Australien und Großbritannien. Urheber bereits vergriffener Werke sollen 10 Jahre lang Ansprüche auf Erlöse aus dem digitalen Vertrieb Ihrer Titel anmelden können. Das in der Buchbranche heftigst diskutierte Google Book Settlement, das auch das Einscannen und die Verwertung deutscher und französischer Literatur beinhaltet hätte, ist damit vom Tisch. Google hatte im Rahmen dieses nun ad acta gelegten Vorschlags 125 Millionen Dollar für nachträglich festgestellte Rechteinhaber vorgesehen. Im Fokus der Verhandlungen zwischen Google und den Verlagen stand das Google Books-Teilprojekt "Google Library". Es sieht das Einscannen von Werken mit unklarer oder abgelaufener Urheberschaft bei kooperierenden Universitäts- und Nationalbibliotheken vor. [Foto: google.de]