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Dienstag, 26. Februar 2013

Zahnloser Presse-Leistungsschutz?

Die Regierungskoalition hat sich offenbar auf eine weitgehend entschärfte Version des Presseleistungsschutzes im Internet geeinigt. Wie unter anderem heise.de berichtet, sollen entgegen früheren Gesetzes-Entwürfen Teaser bis zu einer gewissen Länge explizit erlaubt werden. Dabei stützt man sich argumentativ wohl auf die gängige Rechtsauffassung, dass auch kleine Vorschaubildchen (Thumbnails) ohne Urheberrechtsabgaben genutzt werden dürfen.

Im Ergebnis wäre dies ein Sieg für Google. Der bei den Verlegern umstrittene Dienst Google News wäre damit wohl in seiner aktuellen Form oder mit wenigen Modifikationen legitimiert. Die FDP wollte sich bei der erlaubten zitierten Textlänge sogar an den beim Suchmaschinenbetreibers üblichen 160 Zeichen orientieren. Hierüber ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen.

Über das Gesetz zum Leistungsschutz für die Presse wird der Bundestag am Freitag entscheiden. Sollten sich die Medienberichte bewahrheiten, werden die Verlage an den auf kommerziellen News-Aggregatoren erzielten Einnahmen entweder nicht oder nur unter speziellen Voraussetzungen partizipieren. Ob die Lobby der Zeitungs- und Zeitschrifenmacher in diesem Punkt klein beigibt, bleibt abzuwarten.
[Foto: Gute Nachrichten für Google News | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 5. Juli 2012

EU-Parlament legt ACTA ad acta

Das Europaparlament hat den umstrittenen Urheberrechtsvertrag ACTA abgelehnt. Nur 39 Stimmen konnte das unter Ausschluss der Öffentlichkeit zustande gekommene Abkommen für sich verbuchen, 478 Politiker stimmten dagegen. Zusätzlich gab es 165 Stimmenthaltungen.

Ein europaweites Anti-Piraterie-Recht ist damit in weite Ferne gerückt. Der Europäische Gerichtshof soll nun zunächst ein Gutachten erstellen. Auf Grundlage dieser Expertise wird die EU-Komission prüfen, ob sie abermals Vorgaben für die Mitgliedsstaaten macht.

In Deutschland begrüßen SPD, Grüne, FDP, Piratenpartei und auch die Linke die Entscheidung. Die CDU möchte Teilaspekte von ACTA zur Bekämpfung der Produktpiraterie aufgreifen. Dieser Themenbereich wird wohl kaum zu den befürchteten Kontrolleingriffen in den Internetverkehr führen. Bereits im Februar hatte die Bundesregierung ihre Unterstützung versagt. Die klare Contra-ACTA-Linie vor allem der FDP wurde durch den Druck der Straße forciert.

Auch wenn einzelne Punkte des Anti-Piraterie-Vorhabens im Sinne eines fairen Internet-Handels wünschenswert waren, darf die Entscheiung des EU-Parlaments als Erfolg der europäischen Demokratie gewertet werden. Das Ausklüngeln internationaler Gesetzesvorgaben durch Lobby-Organisationen und Berufspolitiker wird Bürgern und Web-Aktivisten hoffentlich auch künftig sauer aufstoßen.
[Foto: ACTA-Gegnerin Leutheusser-Schnarrenberger | cc-by-sa 3.0 Arian Kriesch]

Artikel von agent-media.de

Samstag, 17. Dezember 2011

Widerstand gegen Vorratsdatenspeicherung

Anlässlich des sechsjährigen Bestehens der EU Richtlinie 2006/24 wendet sich der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in einem gemeinsamen Appel mit 33 weiteren Verbänden und Organisation aus Bürgergesellschaft, Medien und Wirtschaft mit dem Appell an die Politik, die Regelung in Deutschland auch weiterhin nicht einzuführen. Vielmehr soll das anhängige Verfahren beim Europischen Gerichtshof abgewartet und notfalls eine Abschaffung der Regelung politisch durchgesetzt werden.

Etwaige Strafen der Kommission sind nach Ansicht der Organisationen eher in Kauf zu nehmen als die geplanten Eingriffe in den Datenverkehr. Der BDZW sieht in dem geplanten Gesetz eine Gefährdung journalistischer Arbeit und eine Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zwischen
Journalisten und Informanten.

Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung möchte Telekommunikationsunternehmen verpflichten die Nutzungsdaten ihrer Kunden bis zu 6 Monate ohne jedes Verdachtsmoment zu speichern. Damit will man Strafverfolgungsbehörden bei Bedarf die Ermittlungen erleichtern. Archiviert würden dann unter anderem Telefonverbindungen, besuchte Internetseiten und E-Mails.

Die EU Richtlinie wurde im Januar 2008 in deutsches Recht umgesetzt, zwei Monate später vom Verfassungsgericht allerdings schon wieder für verfassungswidrig erklärt und damit ausgesetzt. Seitdem mühen sich die Politiker, eine rechtskonforme Übertragung der Vorgabe aus Brüssel in das hiesige Rechtssystem zustande zu bringen.

In der Politik ist man uneins, ob und wie die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen ist. Befürworter argumentieren mit der Notwendigkeit eines solchen Ermittlungsinstrumentes für eine schlagkräftige Strafverfolgung. Die Gegner sehen in dem Vorhaben einen unzulässigen Eingriff in die Privatssphäre unbescholtener Bürger. Dabei verläuft der Streit quer durch die politischen Lager. Während CDU und SPD die Voratsdatenspeicherung weitgehend befürworten, stemmt sich Regierungskoalitionär FDP ebenso vehement gegen das Vorhaben wie die Grünen. Für die noch junge, aufstrebende Piratenpartei sind die Freiheitsrechte im Internet ein Kernanliegen.
[Foto: Server sollen Langzeit-Gedächtnis bekommen | cc-by-sa 2.0 Torkild Retvedt]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 5. Februar 2009

Sonntagsöffnung von Videotheken in Hessen

Mit Hessen wird im zehnten Bundesland die Öffnung von Videotheken am Sonntag erlaubt. So steht es im nun verabschiedeten Koalitionsvertrag von FDP und CDU. Ab 13:00 dürfen neben den Geschäften von Filmverleihern auch Bibliotheken und Büchereien am letzten Tag des Wochenendes öffnen. Der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels hatte mit den hessischen Videothekaren für diese Lockerung des Ladenschlussgesetzes geworben. Die FDP hatte die nun zur Umsetzung beschlossene Sonntagsöffnung im Wahlkampf gefordert. Bereits 1998 war die Öffnung der Verleihgeschäfte am Sonntag den Ländern vom Bundestag empfohlen worden. [Foto: kawu@wikimedia]