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Dienstag, 13. September 2011

EU: Schutzfrist-Verlängerung beschlossen

Wie erwartet wurde die Verlängerung der Leistungsschutzfrist gestern vom EU-Rat durchgewinkt. Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Labels und Musiker werden dann hierzulande 70 statt  50 Jahre Tantiemen aus öffentlicher Aufführung und Verkauf der von ihnen bespielten Tonträger erhalten.

Vom internationale Dachverband der Phono-Industrie IFPI wurde die Entscheidung wohlwollend aufgenommen. Der Star-Tenor und IFPI-Vorsitzende Plácido Domingo betonte in einer Pressemitteilung, dass vor allem junge Künstler am Karrierestart von den Mehreinnahmen profitieren würden.

Der Hauptteil der Zusatzeinkünfte wird nach Expertenmeinung jedoch zunächst den vier großen Plattenfirmen zufallen, wir berichteten. Man kann daher nur hoffen, dass die Majors einen angemessenen Teil der Gelder in hoffnungsvolle Talente und nur wenig in die Taschen ihrer Vorstände stecken. Wohl deshalb stimmten die Delegationen aus Schweden, Belgien, Dänemark, Luxemburg, Slowenien sowie der Tschechischen Republik und der Slowakei gegen die Richtlinie. Die Österreicher und Esten enthielten sich.
[Foto: IFPI-Chairman Plácido Domingo | gemeinfrei]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 7. September 2011

EU: Bald 70 Jahre Leistungsschutz?

Im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten (AStV) wird heute über die EU-weite Verlängerung des Leistungsschutzes auf Musikaufnahmen von 50 auf 70 Jahre diskutieren. Es wird erwartet, dass der AStV dem von der Musikindustrie unterstützten Vorstoß zustimmt. Der AStV bereitet die Sitzungen des EU-Rates vor und ist somit ein vorentscheidendes Gremium.

Vom Leistungsschutzrecht profitieren alle, die bei der Produktion einer Musikaufnahme mitgewirkt, also eine Leistung erbracht haben. Dazu gehören neben der Plattenfirma auch die ausübenden Künstler.

Eine von vier renommierten Forschungsinstituten veröffentlichte Studie aus dem Jahr 2008 kommt allerdings zu dem Schluss, dass von den Mehreinnahmen 72 Prozent auf die vier großen Plattenfirmen EMI, Warner Music, Sony BMG und Universal entfallen würden. Weitere 24 Prozent kämen bei dem erfolgreichsten Fünftel der Künstler an. Somit gingen nur vier Prozent der Zusatzeinkünfte an die übrigen 80 Prozent der Musiker.

Kritikern erscheint der Vorstoß daher als reine Geldmacherei der Musikindustrie. Zudem träfen die neuen Abgaben auch die eigene Klientel: Bei Verwendung kurzer Samples älteren Datums könnten Remixer künftig zur Kasse gebeten werden.

Und die EU-Gremien müssen sich nicht zum ersten mal den Vorwurf gefallen lassen, sie fungierten als willkommene zentrale Anlaufstelle für Lobbyisten, die sich bei der Durchsetzung ihrer Interessen nun nicht mehr mit den einzelnen Staaten herumzuplagen brauchen.
[Foto: Beatles-Songs: Leistungsschutz läuft ab | cc-by-sa 3.0 VARA]

Artikel von agent-media.de