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Montag, 5. November 2012

Leistungsschutz: Bundeskabinett winkt Fristverlängerung durch

Die Verlängerung der Fristen für den Leistungsschutz in Deutschland hat eine weitere Hürde genommen. Bereits vor mehr als einem Jahr war eine EU-Richtlinie zur Ausdehnung Schutzdauer von 50 auf 70 Jahre beschlossen worden. Das Bundeskabinett hat jüngst die Umsetzung in hiesiges Recht durchgewinkt. Nun wird der Gesetzgeber die Details ausarbeiten.

Von der Anpassung profitieren Musiker, die noch im Alter auf finanzielle Erträhe aus früheren Engagements hoffen dürfen. Auch Musik-Labels und Produzenten von Tonträgern sind Nutznießer der Änderung. Der Leistungsschutz existiert unabhängig vom Urheberrecht, welches Komponisten und Autoren einen Anteil an den Umsätzen aus Musik-Aufführungen und -Verkäufen sichert. Er regelt die weitergehende Vergütung der an einer Aufnahme beteiligten Personen und Institutionen.

Wie nicht anders zu erwarten, begrüßte der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) die Entscheidung des Kabinetts in einer Pressemitteilung. Der BVMI-Vorstandsvorsitzende Dieter Gorny sieht allerdings noch "erhebliche Missstände" hinsichtlich der "Möglichkeiten zur Durchsetzung der zugestandenen Rechte im digitalen Raum". Bekanntlich möchte der Musik-Lobby-Verband Internet-Provider stärker in die Pflicht nehmen, um Rechtsverletzungen im Netz besser verfolgen und ahnden zu können.
[Foto: Gute Nachricht für alternde Studiomusiker | cc-by-sa 3.0 Holger.Ellgaard]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 13. September 2011

EU: Schutzfrist-Verlängerung beschlossen

Wie erwartet wurde die Verlängerung der Leistungsschutzfrist gestern vom EU-Rat durchgewinkt. Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Labels und Musiker werden dann hierzulande 70 statt  50 Jahre Tantiemen aus öffentlicher Aufführung und Verkauf der von ihnen bespielten Tonträger erhalten.

Vom internationale Dachverband der Phono-Industrie IFPI wurde die Entscheidung wohlwollend aufgenommen. Der Star-Tenor und IFPI-Vorsitzende Plácido Domingo betonte in einer Pressemitteilung, dass vor allem junge Künstler am Karrierestart von den Mehreinnahmen profitieren würden.

Der Hauptteil der Zusatzeinkünfte wird nach Expertenmeinung jedoch zunächst den vier großen Plattenfirmen zufallen, wir berichteten. Man kann daher nur hoffen, dass die Majors einen angemessenen Teil der Gelder in hoffnungsvolle Talente und nur wenig in die Taschen ihrer Vorstände stecken. Wohl deshalb stimmten die Delegationen aus Schweden, Belgien, Dänemark, Luxemburg, Slowenien sowie der Tschechischen Republik und der Slowakei gegen die Richtlinie. Die Österreicher und Esten enthielten sich.
[Foto: IFPI-Chairman Plácido Domingo | gemeinfrei]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 7. September 2011

EU: Bald 70 Jahre Leistungsschutz?

Im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten (AStV) wird heute über die EU-weite Verlängerung des Leistungsschutzes auf Musikaufnahmen von 50 auf 70 Jahre diskutieren. Es wird erwartet, dass der AStV dem von der Musikindustrie unterstützten Vorstoß zustimmt. Der AStV bereitet die Sitzungen des EU-Rates vor und ist somit ein vorentscheidendes Gremium.

Vom Leistungsschutzrecht profitieren alle, die bei der Produktion einer Musikaufnahme mitgewirkt, also eine Leistung erbracht haben. Dazu gehören neben der Plattenfirma auch die ausübenden Künstler.

Eine von vier renommierten Forschungsinstituten veröffentlichte Studie aus dem Jahr 2008 kommt allerdings zu dem Schluss, dass von den Mehreinnahmen 72 Prozent auf die vier großen Plattenfirmen EMI, Warner Music, Sony BMG und Universal entfallen würden. Weitere 24 Prozent kämen bei dem erfolgreichsten Fünftel der Künstler an. Somit gingen nur vier Prozent der Zusatzeinkünfte an die übrigen 80 Prozent der Musiker.

Kritikern erscheint der Vorstoß daher als reine Geldmacherei der Musikindustrie. Zudem träfen die neuen Abgaben auch die eigene Klientel: Bei Verwendung kurzer Samples älteren Datums könnten Remixer künftig zur Kasse gebeten werden.

Und die EU-Gremien müssen sich nicht zum ersten mal den Vorwurf gefallen lassen, sie fungierten als willkommene zentrale Anlaufstelle für Lobbyisten, die sich bei der Durchsetzung ihrer Interessen nun nicht mehr mit den einzelnen Staaten herumzuplagen brauchen.
[Foto: Beatles-Songs: Leistungsschutz läuft ab | cc-by-sa 3.0 VARA]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 22. April 2009

ALG-Rahmenfrist - Hoffnung für Filmschaffende

Die von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) ins Gespräch gebrachte Änderung der Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld findet bei Kulturpolitikern breite Unterstützung. Derzeit muss zum Bezug von Arbeitslosengeld für 12 Monate innerhalb der vorangegangenen 2 Jahre ein beitragspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorgelegen haben. Diese Frist war im Februar 2006 von vorher 3 Jahren gekürzt worden. Nun sollen laut Entwurf 6 Monate Beschäftigung innerhalb der vergangenen 2 Jahre reichen. Allerdings entsteht dadurch nur ein Anspruch auf 3 Monate ALG. Kulturstaatsminister Bernd Neumann nahm den Vorschlag in einem Bericht anlässlich einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien positiv entgegen. Gerade Film- und Kulturschaffende sind oft von kurzfristigen Engagements betroffen und wechseln mitunter ihren Status zwischen Selbstständigkeit und angestellter Beschäftigung. So trifft die bestehende Regelung viele Schauspieler oder Kameraleute, die projektbezogen in jeweils überschaubaren Zeiträume arbeiten. Auch Angelika Krüger-Leißner, filmpolitische Sprecherin der SPD, unterstützt das Vorhaben und hofft, die neue Fristenregelung noch vor den Bundestagswahlen im Herbst mit auf den Weg bringen zu können. [Foto: Olaf Scholz; saibo@wikimedia]