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Donnerstag, 28. Juni 2012

GVL: Drastischer Einnahmenrückgang

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) beklagt in einer aktuellen Pressemitteilung den dramatischen Rückgang ihrer Erträge. Erlöse in Höhe von 128,3 Mio. EUR erwirtschaftete die GVL im zurückliegenden Kalenderjahr, das sind 54,6 Mio. EUR weniger als 2010.

Geschäftsführer Tilo Gerlach erklärt den schwindenden Geldfluss mit dem massiven Einbruch im Bereich der Privatkopien. Durch die neue Gesetzeslage ist man gezwungen, mit den Hardware-Herstellern die Abgaben für Leermedien selbst auszuhandeln. Im Gegensatz zu 2010 existiert kein Gesamtvertrag mehr zwischen GVL und den Medien-Herstellern. Durch die Verweigerungshandlung der Industrie führt der Weg zurzeit nur über langwierige Gerichtsverhandlungen. In der Folge sind die Erlöse aus der Vergütung von Vervielfältigungsrechten von 56,5 auf nur 2,4 Mio. EUR zusammengeschrumpft. Gezahlt wurden davon bislang sogar nur bescheidene 0,4 Mio. EUR.

Andere Einnahmequellen sind hingegen stabil geblieben. Im Bereich Sendevergütung etwa erwirtschaftete man 79,1 Mio. EUR, ein Rückgang von lediglich 1,3%. Aus Vermietung und Verleih kamen 3,4 Mio EUR zusammen, das sind 0,6 Mio. EUR mehr als im Jahr zuvor. Die Erlöse aus der Kabelweitersendungen künstlerischer Darbietungen ohne Bezug zu Tonträgern oder Videoclips betrugen 2,1 Mio. EUR (2010: 1,8 Mio. EUR).
[Foto: GVL: Geldquelle "Leermedien" bricht weg | (logo)]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 10. August 2011

YouTube-Streit: Musikindustrie kritisiert GEMA

Der Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und der Videoplattform Youtube um Tantiemen für gestreamte Musikvideos schwelt weiter. Die Konfliktparteien können sich seit Auslaufen eines Rahmenvertrags nicht darüber einigen, in welcher Höhe Abgaben für die Nutzung geschützter Musikwerke zu entrichten sind. Dem Vernehmen nach verlangt die GEMA einen Cent pro Stream, während YouTube-Betreiber Google lediglich zur Abgabe einer Paschalabgabe bereit ist.

Hierzulande sind einige Titel aus dem GEMA-Repertoire gesperrt. Dabei erscheint ein Verweis darauf, dass die GEMA die Rechte zur Bereitstellung der Titel nicht eingeräumt habe. Die Verwerter wehren sich gegen diese (gefühlte) Schuldzuweisung in einer Stellungnahme mit dem Argument, Youtube habe die Rechte bislang eben nicht erworben.
 
Leidtragende des Zwistes sind nicht nur die User, denen Musikvideos derzeit in großem Umfang verwehrt bleiben. Auch in der Musikindustrie regt sich zunehmend Unmut gegen die starre Haltung der GEMA. "Abwarten oder Maximalforderungen kultivieren hilft uns da nicht mehr", meinte kürzlich Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Musikindustrie, im Interview mit der Financial Times Deutschland.
 
Der Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft und dem Onlinedienstleister ist Ausdruck eines tiefgreifenden und grundsätzlich ungeklärten Konflikts zwischen Rechteinhabern und Konsumenten geistiger Inhalte im Internet. Während die Nutzer Musik und Filme kostenlos oder zumindest sehr günstig beziehen möchten, versuchen die Verwertungsgesellschaften, althergebrachten Abgabemodelle ins digitale Zeitalter zu retten. Dies soll den Copyright-Inhabern nützen. Oft werden dadurch aber gerade in Deutschland innovative Geschäftsmodelle und mithin Einnahmequellen blockiert, was für Nutzer und Urheber gleichermaßen unbefriedigend ist.
[Foto: Prof. Dieter Gorny vom BVMI | (c) BVMI]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 29. Dezember 2010

GEMA will KiTas zur Kasse bitten

Wieder einmal erregt ein Plan der GEMA den Unmut von Betroffenen und Politikern. Auslöser ist diesmal das Vorhaben der Verwertungsgesellschaft, Kindertagesstätten für die Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Kinderlieder zur Kasse zu bitten.

Das gemeinsame Singen von Kinderliedern gehöre zur Grundbildung, empören sich die ersten Volksvertreter und schimpfen wie der SPD-Abgeordnete Heiko Maas über die "GEMA-Abzocke". Ob es gerecht ist, den ohnehin nicht auf Rosen gebetteten Kinderlied-Autoren diese Einnahmequelle vorzuenthalten, sei dahingestellt.

Die GEMA hat seit 1990 mit allgemeinbildenden Schulen einen Rahmenvertrag zur kostenlosen Nutzung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Notenmaterials für Unterrichtszwecke. Eine solche Vereinbarung gibt es mit KiTas bis dato nicht.
[Foto: Kinderlied-Urgestein Rolf Zuckowski | gemeinfrei]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 17. Februar 2010

Tele 5-Chef wettert gegen FFA

Herbert Kloiber, Inhaber des Senders Tele 5  und beteiligt an RTL II, hat sich in einem FAZ-Interview gegen Zwangsabgaben an die bundesweit agierende Filmförderanstalt (FFA) von seiten der TV-Anstalten ausgesprochen. Er geht noch weiter und sieht keine Notwendigkeit in einer nationalen Filmförderung, wie die FFA sie bereitstellt. Förderungseinheiten auf Landesebene wie den Filmfernsehfonds Bayern, den er mit aufgebaut hat, hält er für wesentlich effektiver.

Hintergrund der Verbalattake sind geplante Zwangsabgaben, die allen Fernsehsendern aufgebürdet werden sollen. Bisher ist die Entrichtung von Geldern an die FFA durch die TV-Anstalten freiwillig, während Kinos einen prozentualen Anteil ihrer Umsätze abdrücken müssen.

Eine Reaktion seitens der Politik ließ nicht lange auf sich warten. So stemmt sich etwa Angelika Krüger Leißner, MDB und filmpolitische Sprecherin der SPD, gegen die Äußerungen und fordert eine Reaktion der FFA, im Wortlaut:

Dieser Frontalangriff darf nicht unwidersprochen bleiben und ich kann nur hoffen, dass sich auch die Spitze der FFA zu Wort meldet. Die Äußerungen über mangelnde Effizienz und Arbeitsweise der FFA dürfen so nicht stehen bleiben. Die ganze Branche und alle, die sich für den Fortbestand der FFA den Kopf zerbrechen, die sich um die Filmfinanzierung in Deutschland mühen, die die deutsche Kinolandschaft erhalten wollen - all diejenigen sind gefordert zu reagieren. [Foto: FFA.de]

Mittwoch, 8. Juli 2009

USA - Einigung über Webradio-Abgaben

Die Organisation SoundExchange hat sich mit den Betreibern von Webradios über die Modalitäten der Urheberrechtsabgaben geeinigt. So ein Bericht von arstechnica. SoundExchange ist als Tochter der RIAA (US-Unternehmerverband der Musikindustrie) mit dem Einzug der Copyright-Abgaben für Musik beauftragt. Größere Webradios ab Einkünften von 1,25 Mio. Dollar können laut Einigung entweder pro Ausstrahlung eines Titels zahlen oder als Flatrate 25% ihrer Einkünfte abgeben. Für kleinere Internet-Sender sieht der Kompromiss ebenfalls Abgaben anteilig vom Einkommen zum genannten Prozentsatz vor. Dienste mit Abonnement werden wie klassische Sender behandelt. Unter den Radiobetreibern saß unter anderem Pandora-Gründer Tim Westergren am Verhandlungstisch, der die Einigung vorangetrieben hatte und in ihr eine tragfähige Lösung sieht. Der Kompromiss gilt mindestens bis zum Jahr 2014, wird aber dennoch von den Verhandlungsparteien als "experimentell" bezeichnet. [Foto: Pandora.com]

Dienstag, 23. Juni 2009

GEMA-Petitionen fordern größere Transparenz

Vor Kurzem wurden im Internetforum des deutschen Bundestages (mindestens) zwei Petitionen eingereicht, die eine Änderung und staatliche Kontrolle von GEMA-Praktiken zum Ziel haben. Eine Petition fordert hauptsächlich größere Transparenz hinsichtlich der Abrechnungsmethoden. Die andere Petition greift zusätzlich konkret Veranstalter-Gebühren als zu hoch und die sogenannte "GEMA-Vermutung" als unangemessen an. Aufgrund der "GEMA-Vermutung" muss jede Aufführung und jede Musikproduktion gemeldet werden, auch wenn dabei kein GEMA-pflichtiges Material zu hören ist. Andernfalls drohen Ermittlungsgebühren. Zudem sorgt derzeit die schrittweise (und komplizierte) auf sechs Jahre gestaffelte Erhöhung der Tarife für Konzerte unter Veranstaltern für Unmut. Die Urheberrechtsgesellschaft nimmt in einer Pressemitteilung zu den aufgeworfenen Vorwürfen Stellung. Dabei wird betont, dass alle Tarife öffentlich auf den Seiten der GEMA einzusehen sind. Zudem weist der Vorstandsvorsitzende Dr. Harald Heker auf Sondertarife für Kleinveranstalter hin. Dadurch fällt die Abgabenerhöhung für kleine Clubs erst gar nicht an. Jede Petition wird vom enstprechenden Ausschuss des Bundestages unabhängig von der Anzahl der Unterzeichner bearbeitet. Dennoch kann jeder mit seiner Unterschrift den Anliegen Nachdruck verleihen. [Foto: Dr. Harald Heker; gema.de]

Links zum Thema
Petition zur GEMA-Transparenz

Petition zu GEMA-Praktiken
Pressemitteilung der GEMA

Mittwoch, 1. April 2009

Sperrung von Youtube Musik-Clips auch in Deutschland

Nachdem sich der Internetriese Google schon mit dem britischen Rechteverwerter PRS nicht über die Vergütung für den Abruf von Musikvideos auf dem hauseigenen Videoportal YouTube einigen konnte, gestalten sich nun auch die Verhandlungen mit der für Deutschland zuständigen GEMA äußerst zäh. Die bislang gültigen Verträge sind gestern ausgelaufen und da es bisher zu keiner Einigung gekommen ist, muss Google die Musikinhalte in Deutschland nun nach und nach sperren. Im hauseigenen Blog erklärt Patrick Walker, Verantwortlicher für den Bereich Video-Partnership beim Suchmaschinen-Primus, die Forderung der GEMA liege 50 mal höher als die der PRS, und selbst die sei bereits wirtschaftlich untragbar. Weiteres Hindernis sei die fehlende Transparenz, welche Songs genau zum GEMA-Repertoire gehören. Die GEMA indes sieht im Gebahren von YouTube den Ausverkauf des Urheberrechts, obwohl sich die Google-Tochter mit der Sperrung betroffener Inhalte ja durchaus korrekt verhält. Zudem wird YouTube seinerseits mangelnder Transparenz beschuldigt. Es sei unklar, welches Material genau auf YouTube vorliege. Auch wenn die Forderungen der GEMA im Interesse der Urheber sind, wird Google sich nicht auf unwirtschaftliche Gebühren einlassen, lässt Walker in seinem Statement durchblicken. Und so könnte die GEMA am Ende gar kein Geld und die Intetnetuser gar keine Musik-Clips mehr sehen, was der Beliebtheit des Video-Portals wohl sehr schaden würde. Mit dem endgültigen Scheitern der Verhandlungen wäre also keinem geholfen und man darf gespannt sein, wie das Pokern der Streitparteien weitergeht.

Links zum Thema:

Blog-Post von Patrick Walker

Pressemitteilung der GEMA

Montag, 8. September 2008

EPG-Gebühren - Verleger wehren sich

Seit Anfang des Jahres fallen für den Gebrauch von zum TV-Programm-Infos in elektonischen Programmführern (EPG) Abgaben an. Erhoben werden die Gebühren von der Verwertungsgesellschaft VG Media im Auftrag von 36 TV- und 63 Radiosendern. Für die Präsentation von Programminformationen im Internet sind diese Gebühren ebenfalls fällig. Sie betragen 0,02-0,04 Cent pro Seitenaufruf, mindestens jedoch 2000 € jährlich. Das OpenSource Projekt TV-Browser entfernte aufgrund dieser Zusatzbelastung bereits 16 Sender aus seinem Informationsdienst. Die Abgaben sind natürlich nicht im Sinne der Macher von TV-Magazinen, die Ihre Inhalte auch online zur Verfügung stellen. Nun hat der Verband der Zeitschriftenverleger (VDZ) Klage beim Landgericht Köln eingereicht. Zunächst stellt die VDZ in Frage, ob die Programm-Infos überhaupt urhebberrechtlichen Schutz verdienen. Sollte dies der Fall sein, möchte der VDZ prüfen lassen, ob die VG Media tatsächlich die Rechte der Sender vertreten. Zudem vermeinen die Justiziare im Einzug der EPG-Gebühren kartellrechtswidriges Verhalten auszumachen. Da die Verwertungsgesellschaft im Auftrag konkurrierender Unternehmen wie der ProSiebenSat.1 Media AG und der RTL Gruppe arbeitet, war für Ihre Gründung eine Genehmigung der europäischen Kommission vonnöten. Nach Ansicht der Rechtsvertreter hätte die zusätzliche Tätigkeit des Einzugs der EPG-Gebühren einer erneuten Prüfung bedurft. Im Falle eines Kartellrechtsverstoßes könnte die VG Media mit einem Bußgeld von bis zu 800 Mio. € bestraft werden. Bei einem Umsatz von 28 Mio. € (2007) verlöre die Gesellschaft damit wohl ihre Existenzberechtigung seitens der Sender, die den Betrag mitzahlen müssten.