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Mittwoch, 10. August 2011

YouTube-Streit: Musikindustrie kritisiert GEMA

Der Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und der Videoplattform Youtube um Tantiemen für gestreamte Musikvideos schwelt weiter. Die Konfliktparteien können sich seit Auslaufen eines Rahmenvertrags nicht darüber einigen, in welcher Höhe Abgaben für die Nutzung geschützter Musikwerke zu entrichten sind. Dem Vernehmen nach verlangt die GEMA einen Cent pro Stream, während YouTube-Betreiber Google lediglich zur Abgabe einer Paschalabgabe bereit ist.

Hierzulande sind einige Titel aus dem GEMA-Repertoire gesperrt. Dabei erscheint ein Verweis darauf, dass die GEMA die Rechte zur Bereitstellung der Titel nicht eingeräumt habe. Die Verwerter wehren sich gegen diese (gefühlte) Schuldzuweisung in einer Stellungnahme mit dem Argument, Youtube habe die Rechte bislang eben nicht erworben.
 
Leidtragende des Zwistes sind nicht nur die User, denen Musikvideos derzeit in großem Umfang verwehrt bleiben. Auch in der Musikindustrie regt sich zunehmend Unmut gegen die starre Haltung der GEMA. "Abwarten oder Maximalforderungen kultivieren hilft uns da nicht mehr", meinte kürzlich Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Musikindustrie, im Interview mit der Financial Times Deutschland.
 
Der Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft und dem Onlinedienstleister ist Ausdruck eines tiefgreifenden und grundsätzlich ungeklärten Konflikts zwischen Rechteinhabern und Konsumenten geistiger Inhalte im Internet. Während die Nutzer Musik und Filme kostenlos oder zumindest sehr günstig beziehen möchten, versuchen die Verwertungsgesellschaften, althergebrachten Abgabemodelle ins digitale Zeitalter zu retten. Dies soll den Copyright-Inhabern nützen. Oft werden dadurch aber gerade in Deutschland innovative Geschäftsmodelle und mithin Einnahmequellen blockiert, was für Nutzer und Urheber gleichermaßen unbefriedigend ist.
[Foto: Prof. Dieter Gorny vom BVMI | (c) BVMI]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 29. Juni 2011

GEMA-YouTube-Streit spitzt sich zu

Mit ihren offenbar hohen Abgaben-Forderungen an das Video-Portal YouTube stellt sich die GEMA derzeit immer mehr ins Abseits. Neben dem Google-Portal haben sich nun auch Internet-Aktivisten und sogar Musik-Labels gegen die deutschen Musik-Verwerter gewandt.

In der letzten Woche hatte die Filmclip-Seite angefangen, bei in Deutschland nicht zugelassenen Musik-Videos die GEMA als ursächlich zu nennen: "Leider ist dieses Video, das Musik von UMG beinhaltet, in Deutschland nicht verfügbar, da die GEMA die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat" heißt es nun auf solchen Seiten. Die GEMA hält dieses Label für unrichtige Polemik. Nach ihren Angaben gibt es zwar ein Verfahren gegen Google, dieses bezieht sich jedoch nur auf 12 beanstandete Videos. Die Internet-Aktivisten der Anonymous-Gruppe schlugen sich dennoch auf die Seite des Online-Video-Angebots und griffen die GEMA-Seiten an, so dass sie eine Zeit lang schwer erreichbar waren.

Seit 2009 können sich GEMA und YouTube nicht über Abgaben einigen. Eine Gebühr von etwa 12 Cent pro Abspielvorgang soll laut Medienberichten die deutsche Gesellschaft fordern. Eine Zahl, die von der Verwertungsgesellschaft inzwischen aber dementiert wurde. Die YouTube-Werbeeinnahmen pro Seitenaufruf belaufen sich realistisch gerechnet eher im Bereich zwischen zwei und drei Cents.

Der Streit hat zuletzt sogar bei Edgar Berger, Chef bei Sony Music Deutschland für Unmut gesorgt. Er sieht den GEMA-Aufsichtsrat als "Nadelöhr" und mutmaßt, einige Mitglieder seien noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen. Auch Frank Briegmann, Boss bei der UMG Deutschland, fragte öffentlich, warum denn in anderen europäischen Ländern eine Einigung möglich ist, nicht aber hierzulande. Unter anderem in Spanien, Belgien, Italien, Frankreich und Großbritannien bekommen die Urheber einen Teil der Werbeinnahmen von YouTube.
[Foto: YouTube-Macher offenbar genervt | YouTube.com]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 2. Februar 2010

Preisstreit mit Buchverlag - Amazon gibt nach

Das Internet-Warenhaus Amazon möchte gerne E-Books für das hauseigene Lesegerät Kindle zum Einheitspreis von 9,99 Dollar anbieten. Der Großverlag Macmillan spielte da nicht mit und verlangte Endpreise zwischen 12,99 und 14,99. Die kürzlich entstandenen Differenzen zwischen Amazon und Macmillan hat Apple dazu genutzt, sich auf die Seite der Verleger zu schlagen. Bei der Präsentation des iPad hatte Apple-Chef Steve Jobs die Amazon-Preisstrategie öffentlich kritisiert. Der neue Tablet-Computer gilt als interessantes Medium für den digitalen Konsum von Magazinen, Zeitungen und auch E-Books. Amazon hat nun eingelenkt und verkauft die digitalen Schriftstücke Macmillans zu dessen Preisvorstellungen. Der ritterliche Einsatz Jobs'  für die Verlage ist sicher auch als cleverer Schachzug im Kampf um die Vorherrschaft auf dem digitalen Markt für Schriftstücke zu verstehen, für den noch enormes Wachstumspotential besteht. [Foto: amazon.de]

Mittwoch, 23. Dezember 2009

GEMA und Konzertveranstalter: Einigung im Tarifstreit

Die Musikverwerter der GEMA haben sich mit dem Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft e.V. (idkv) und dem Verband deutscher Konzertdirektionen e.V. (VDKD) über neue Tarife für Musikveranstaltungen geeiningt. Dies hat der idkv in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Nachdem zunächst das deutsche Patent- und Markenamt als Schiedsstelle einen Einigungsvorschlag erarbeitet hatte, verhandelten die Veranstalter nochmal mit der GEMA nach. Als Ergebnis langen die Musikverwerter bei kleineren Events mit bis zu 2000 Besuchern weit weniger stark zu als bisher vorgesehen. Im nächsten Jahr wird für solche Veranstaltungen ein Prozentsatz von 3% der Einnahmen berechnet, bis zum Jahr 2014 wird dieser Tarif schrittweise auf 5% erhöht. Für Live-Bühnen mit vielen Konzerten fallen die Mengenrabatte noch großzügiger aus als es der Schiedsspruch bereits vorgeschlagen hatte. Ab 40 Konzerten im Jahr gibt es 12,5%, ab 80 bereits 15% und ab 200 Konzerten 17,5% Nachlass. Einnahmen aus Sponsoring bleiben zunächst gebührenfrei, hier soll der Tarifpoker zeitnah fortgesetzt werden. [Foto: idkv-Vorstand; idkv.com]

Ältere News zu diesem Thema:
GEMA vs. VDKD - Unklarheit über Konzertgebühren
Marek Lieberberg über Urheberrechte

Donnerstag, 19. November 2009

GEMA vs. VDKD - Unklarheit über Konzertgebühren

Nach dem Streit zwischen GEMA und Veranstaltern um die Erhöhung der Konzertabgaben hat nun die Schiedsstelle eine Entscheidung gefällt, die von den Verbänden jedoch unterschiedlich interpretiert wird. Dies weiß musikmarkt live zu berichten. Die GEMA geht demnach ab 2014 von Gebühren in Höhe von 7,2% des Bruttoumsatzes bei Konzerten mit weniger als 15.000 Besuchern und 6,12% bei größeren Events aus. Der VDKD (Verband der deutschen Konzertdirektionen) hingegen spricht von 5,18% bzw. 5,51%, nennt dies jedoch als Nettotarif. Bis 2011 sieht der VDKD die Tarife in der Höhe kaum verändert, für das laufende Jahr seien die Abgaben sogar niedriger als im Vorjahr. Beide Parteien sehen sich also als Gewinner, werden den Schiedsspruch aber in den nächsten Wochen eingehend prüfen. Leider hat die eingeschaltete Schiedsstelle, das Deutsche Marken- und Patentamt, das Urteil nicht veröffentlicht. [Foto: Ricjl@en.wikipedia]

Mittwoch, 1. April 2009

Sperrung von Youtube Musik-Clips auch in Deutschland

Nachdem sich der Internetriese Google schon mit dem britischen Rechteverwerter PRS nicht über die Vergütung für den Abruf von Musikvideos auf dem hauseigenen Videoportal YouTube einigen konnte, gestalten sich nun auch die Verhandlungen mit der für Deutschland zuständigen GEMA äußerst zäh. Die bislang gültigen Verträge sind gestern ausgelaufen und da es bisher zu keiner Einigung gekommen ist, muss Google die Musikinhalte in Deutschland nun nach und nach sperren. Im hauseigenen Blog erklärt Patrick Walker, Verantwortlicher für den Bereich Video-Partnership beim Suchmaschinen-Primus, die Forderung der GEMA liege 50 mal höher als die der PRS, und selbst die sei bereits wirtschaftlich untragbar. Weiteres Hindernis sei die fehlende Transparenz, welche Songs genau zum GEMA-Repertoire gehören. Die GEMA indes sieht im Gebahren von YouTube den Ausverkauf des Urheberrechts, obwohl sich die Google-Tochter mit der Sperrung betroffener Inhalte ja durchaus korrekt verhält. Zudem wird YouTube seinerseits mangelnder Transparenz beschuldigt. Es sei unklar, welches Material genau auf YouTube vorliege. Auch wenn die Forderungen der GEMA im Interesse der Urheber sind, wird Google sich nicht auf unwirtschaftliche Gebühren einlassen, lässt Walker in seinem Statement durchblicken. Und so könnte die GEMA am Ende gar kein Geld und die Intetnetuser gar keine Musik-Clips mehr sehen, was der Beliebtheit des Video-Portals wohl sehr schaden würde. Mit dem endgültigen Scheitern der Verhandlungen wäre also keinem geholfen und man darf gespannt sein, wie das Pokern der Streitparteien weitergeht.

Links zum Thema:

Blog-Post von Patrick Walker

Pressemitteilung der GEMA