Nachdem das Ansinnen der GEMA, Kindertagesstätten für das Kopieren von Noten künftig zur Kasse bitten zu wollen, auf breiten Unmut gestoßen war, entspannt sich die Lage nunmehr.
In einer Pressemitteilung gibt die GEMA bekannt, rückwirkend zum 1. Januar 2011 als Administrator der Rechte der VG Musikedition einen Gesamtvertrag mit dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband e.V. über das Fotokopieren von Noten in Kindergärten und vorschulischen Einrichtungen geschlossen zu haben.
Ziel dieses Vertrages sei es, einerseits den Einrichtungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes eine legale und praktikable Möglichkeit zum Kopieren von Noten und Liedtexten zu geben und andererseits zu gewährleisten, dass die Urheber eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten. Mit dem Abschluss dieses Gesamtvertrages räume man den mehr als 4.000 Einrichtungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes einen Nachlass in Höhe von 20 % auf die jeweils gültigen Tarife ein. Darüber hinaus habe man dem Verband erhebliche Vereinfachungen bei der Verwaltung in Aussicht gestellt.
Und so gibt sich der VG Musikeditions-Geschäftsführer Christian Krauß zufrieden: "Wir freuen uns, dass wir nun neben den kirchlichen und kommunalen Kindergärten auch den Einrichtungen des Wohlfahrtsverbandes unsere günstigen Gesamtvertragskonditionen einräumen können."
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Mittwoch, 23. Februar 2011
Mittwoch, 29. Dezember 2010
GEMA will KiTas zur Kasse bitten
Wieder einmal erregt ein Plan der GEMA den Unmut von Betroffenen und Politikern. Auslöser ist diesmal das Vorhaben der Verwertungsgesellschaft, Kindertagesstätten für die Verwendung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Kinderlieder zur Kasse zu bitten.
Das gemeinsame Singen von Kinderliedern gehöre zur Grundbildung, empören sich die ersten Volksvertreter und schimpfen wie der SPD-Abgeordnete Heiko Maas über die "GEMA-Abzocke". Ob es gerecht ist, den ohnehin nicht auf Rosen gebetteten Kinderlied-Autoren diese Einnahmequelle vorzuenthalten, sei dahingestellt.
Die GEMA hat seit 1990 mit allgemeinbildenden Schulen einen Rahmenvertrag zur kostenlosen Nutzung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Notenmaterials für Unterrichtszwecke. Eine solche Vereinbarung gibt es mit KiTas bis dato nicht.
[Foto: Kinderlied-Urgestein Rolf Zuckowski | gemeinfrei]
Artikel von agent-media.de
Das gemeinsame Singen von Kinderliedern gehöre zur Grundbildung, empören sich die ersten Volksvertreter und schimpfen wie der SPD-Abgeordnete Heiko Maas über die "GEMA-Abzocke". Ob es gerecht ist, den ohnehin nicht auf Rosen gebetteten Kinderlied-Autoren diese Einnahmequelle vorzuenthalten, sei dahingestellt.
Die GEMA hat seit 1990 mit allgemeinbildenden Schulen einen Rahmenvertrag zur kostenlosen Nutzung und Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Notenmaterials für Unterrichtszwecke. Eine solche Vereinbarung gibt es mit KiTas bis dato nicht.
[Foto: Kinderlied-Urgestein Rolf Zuckowski | gemeinfrei]
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