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Donnerstag, 28. Juni 2012

GVL: Drastischer Einnahmenrückgang

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) beklagt in einer aktuellen Pressemitteilung den dramatischen Rückgang ihrer Erträge. Erlöse in Höhe von 128,3 Mio. EUR erwirtschaftete die GVL im zurückliegenden Kalenderjahr, das sind 54,6 Mio. EUR weniger als 2010.

Geschäftsführer Tilo Gerlach erklärt den schwindenden Geldfluss mit dem massiven Einbruch im Bereich der Privatkopien. Durch die neue Gesetzeslage ist man gezwungen, mit den Hardware-Herstellern die Abgaben für Leermedien selbst auszuhandeln. Im Gegensatz zu 2010 existiert kein Gesamtvertrag mehr zwischen GVL und den Medien-Herstellern. Durch die Verweigerungshandlung der Industrie führt der Weg zurzeit nur über langwierige Gerichtsverhandlungen. In der Folge sind die Erlöse aus der Vergütung von Vervielfältigungsrechten von 56,5 auf nur 2,4 Mio. EUR zusammengeschrumpft. Gezahlt wurden davon bislang sogar nur bescheidene 0,4 Mio. EUR.

Andere Einnahmequellen sind hingegen stabil geblieben. Im Bereich Sendevergütung etwa erwirtschaftete man 79,1 Mio. EUR, ein Rückgang von lediglich 1,3%. Aus Vermietung und Verleih kamen 3,4 Mio EUR zusammen, das sind 0,6 Mio. EUR mehr als im Jahr zuvor. Die Erlöse aus der Kabelweitersendungen künstlerischer Darbietungen ohne Bezug zu Tonträgern oder Videoclips betrugen 2,1 Mio. EUR (2010: 1,8 Mio. EUR).
[Foto: GVL: Geldquelle "Leermedien" bricht weg | (logo)]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 9. November 2010

BVMI-Clip durchleuchtet Musik-Business

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat einen Kurzfilm veröffentlicht, in dem die Funktionsweise des Musikbusiness erklärt wird. Die "Simpleshow" stellt den die rechtlichen und kommerziellen Beziehungen der beteiligten Akteure (Künstler, Musik-Labels, -Verlage und Verwertungsgesellschaften) zueinander dar. Der BVMI will die fünfminütige Sequenz künftig auch über soziale Netzwerke verbreiten.

Interessant für aufstrebende Musiker sind die Erörterungen zu Label-Verträgen. Wenn ein Künstler einen Exklusiv-Vertrag mit einer Plattenfirma abschließt, verpflichtet er sich dazu, während der Vertragslaufzeit auf die Zusammenarbeit mit Konkurrenzunternehmen zu verzichten. Dafür finanziert das Label die Produktion seines Albums und Marketingmaßnahmen. Von einem Bandübernahmevertrag (Band ist in diesem Fall im Sinne von Tonband zu verstehen) ist die Rede, wenn der Künstler dem Label fertig produzierte Songs zur Verfügung stellt. Durch diese Vorleistung vergrößert sich in der Regel sein Anteil an den Erlösen der Produktion.

Der Film erklärt die Rolle der Verwertungsorganisation GEMA bei der Erhebung von Gebühren aus dem Urheberrecht für Musiktitel. Diese Abgaben fallen an, sobald ein Werk vervielfältigt, live aufgeführt oder in Radio oder TV gesendet wird.

Auch die Unterschiede zwischen Leistungsschutzrechten und Urheberrechten sowie Erst- und Zweitverwertung werden beleuchtet. Leistungsschutz genießen alle an der Produktion beteiligten Musiker, während das Urheberrecht Komponisten und Textern vorbehalten ist. Für Gelder aus dem Leistungsschutz ist hierzulande die GVL zuständig. Sie fallen bei der sogenannten Zweitverwertung der Musik an. Darunter versteht man die öffentliche Wiedergabe von Titeln, z.B. im Radio oder als Musik-Clip. Zur GVL-Mitgliedschaft ist neben den Musikern auch das Label berechtigt. Unter der Erstverwertung subsummiert man den Verkauf der Musik z.B. in Form von Downloads und CDs.

Der in Form eines Cartoons realisierte Film ist Teil einer aktuellen Aufklärungskampagne des BVMI. Kommende Video-Clips sollen interessierten Heranwachsenden verschiedene Berufsbilder der Musikbranche näherbringen. [Foto: (c) BVMI]