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Mittwoch, 15. August 2012

BGH-Urteil erleichtert Copyright-Rechtsverfolgung

Ersteller und Verwerter geistigen Eigentums werden in Zukunft leichter Informationen über Menschen erhalten, die urheberrechtlich geschütztes Material Im Internet hochladen.

Bislang galt bei den Gerichten meist die Voraussetzung, dass der Uploader im gewerblichen Umfang handelt. Die Internet-Provider mussten nur dann den zu den aufgezeichneten IP-Adressen gehörigen Benutzer preisgeben. In der Praxis wurden dadurch nur aktuelle Top-Hits beanstandet.

Der Bundesgerichtshof hat nun in einem Fall, bei dem es um einen Titel das Albums "Alles kann besser werden" von Xavier Naidoo ging, diese Auffassung für falsch erklärt. Die Gewerbsmäßigkeit des Rechtsverletzers ist nach BGH-Ansicht nicht ausschlaggebend.

Florian Drücke vom Bundesverband Musikindustrie (BVMI) sieht den Entscheid positiv. "De facto wird dadurch Rechtsverfolgung auch bei älterem Repertoire ermöglicht", führt der BVMI-Geschäftsführer aus. Nach seiner Ansicht ist jedoch noch jede Menge zu tun. Die Lobby-Organisation setzt sich für ein mehrstufiges Warnhinweis-System aus, wie es in Frankreich bereits praktiziert wird. Bei Internet-Aktivisten stößt diese Idee naturgemäß auf wenig Gegenliebe.
[Foto: BVMI-Geschäfstführer Florian Drücke | (c) BVMI/Markus Nass]

Artikel von agent-media.de

Montag, 10. Januar 2011

Amazon App-Store für Entwickler geöffnet

Der von Amazon im Herbst angekündigte App-Store für Mobilgeräte nimmt Gestalt an. Seit Kurzem ist eine Upload-Seite für Programmierer verfügbar. In Konkurrenz zu Googles Angebot für Smartphone-Programme wird der Internet-Händler Android-Apps anbieten. Nach Informationen von TechCrunch können Programme für den Google-Store ohne Änderungen auch bei Amazon hochgeladen werden.

Die Apps werden von Amazon zunächst einer Prüfung unterzogen, bevor sie in den virtuellen Ladentheken des Online-Händlers zu finden sind. Innerhalb eines Zeitraums von etwa einer Woche wird getestet, ob die Mobil-Software macht, was der Endkunde anhand von Beschreibung und Titel von ihr erwarten kann und ob sie stabil läuft. Analog zu den prüden Apple-Regeln will auch Amazon anzügliche Inhalte ausschließen.

Die Programm-Anbieter müssen einen jährlichen Satz von 99 Dollar für die Möglichkeit der Teilnahme am Amazon App-Store zahlen. Bei einem App-Kauf werden 70 Prozent des Verkaufspreises an den Hersteller ausgeschüttet. Auch kostenlose Programme können in das System eingespeist werden.
[Foto: Amazon-Gründer Jeff Bezos | cc-by 2.0 James Duncan Davidson]

Artikel von agent-media.de

Mittwoch, 20. Mai 2009

scribd.com bietet professionelle E-Books

Die Filesharing-Community scribd.com hat heute eine Zusammenarbeit mit großen US-Verlagshäusern verkündet. Unter den Partnern befinden sich so illustre Namen wie Random House, Workman Publishing Co., Simon & Schuster, Berret-Koehler, Manning Publications und Thomas Nelson. Auf scribd.com kann auch jeder Hobbyautor seine Werke einem Publikum anbieten, das nach Angaben der Plattformbetreiber schon über 50 Millionen Leser umfasst. Die Konditionen zum Lesen seiner Schriften legt der Verfasser selbst fest. Die große Offenheit für Uploadwillige, die lediglich ein Formular zu bestätigen brauchen, hat natürlich auch ihren Preis. So hat scribd.com auch mit auf den Server geladenen, urheberrechtlich geschützten Werken zu kämpfen. Der nun abgeschlossene Deal dürfte die Qualität der angebotenen Inhalte auf dem "YouTube für Bücher" ebenso erhöhen wie den Druck auf das Portal, widerrechtlich hochgeladene Inhalte von den eigenen Servern zu verbannen. [Foto: scribd.com]