Donnerstag, 24. Januar 2013

Gezerre um USB-Stick-Abgaben geht weiter

Der Streit um die geplante Erhöhung der Urheberrechtsabgabe auf USB-Sticks und Speicherkarten geht in die nächste Runde. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) fordert, dass die Händler ab dem 01. Juli 2012 rückwirkend 0,91 EUR pro verkauftem Speichereinheit bis 4 GB berappen sollen. Bei Sticks mit höherer Kapazität sollen 1,56 EUR anfallen. Für SD-Karten und ähnliche Medien sollen bei höheren Speichergrößen sogar 1,95 EUR entrichtet werden.

Immerhin konnte der BITKOM laut aktueller Pressemitteilung erwirken, dass die alte Regelung (maximal 10 Cent pro verkauftem Exemplar) noch für die erste Jahreshälfte 2012 gilt. Der Lobby-Verein der Hightech-Industrie möchte weiter gegen die nach Ansicht ihrer Klientel unverhältnismäßige Erhöhung ankämpfen. Bei Preisen um die fünf Euro für einen Speicherstäbchen mit geringem Datenvolumen erscheint dem BITKOM die Verteuerung nicht angemessen.

Die ZPÜ treibt die fälligen Tarife für legale Privatkopien für die GEMA, die GVL, die VG Wort, die VG Bild-Kunst und diverse Film-Verwerter ein. Mit den Geldern wird die legale Erstellung von Duplikaten urheberrechtlich geschützter Inhalte im persönlichen Bereich abgegolten. Ansprüche dieser Art entstehen zum Beispiel auch bei der Veräußerung von CD- und DVD-Rohlingen oder Druckern und werden von der ZPÜ bei den Verkäufern geltend gemacht.
[Foto: USB-Speichersticks könnten teurer werden | (public domain)]

Artikel von agent-media.de

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