Zwei Jahre nach Inkrafttreten des "Korb 2" genannten zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft haben sich die in Form der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) organisierten Verwertungsgesellschaften mit den im BCH (Bundesverband Computerhersteller e.V.) zusammengeschlossenen Herstellern und Importeuren von PCs über die Höhe der Vergütung für private Vervielfältigung für PCs geeinigt.
Demnach soll die Vergütung für PCs mit eingebauten Brennern im Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2010 auf der Grundlage eines Gesamtvertrags EUR 13,65 netto betragen, für PCs ohne Brenner EUR 12,15 netto . Betroffene Unternehmen, die den Verträgen nicht beitreten wollen, drohen die Verwertungsgesellschaften 25 % höhere Tarife an. Gleichzeitig erzielten die beiden Seiten eine Einigung über die Vergütung für PCs für den Zeitraum vom 01.01.2002 bis 31.12.2007.
Die pauschalen Abgaben auf Computer, Peripheriegeräte und Leermedien stellen eine Kompensation für die Rechteinhaber dar, welche Verluste durch legale Privatkopien dulden müssen, sind jedoch keine Legitimation für illegale Kopien.
Die Vertreter der Verwertungsgesellschaften begrüßten die Einigung und verliehen ihrer Hoffnung Ausdruck, bei noch andauernden Verhandlungen über andere vergütungspflichtige Produkte nun ebenfalls Einigungen zu erzielen.
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