Mittwoch, 22. April 2009
Unbeugsame schwedische Piraten verurteilt
Vor dem Amtsgericht in Stockholm sind die vier Betreiber der Torrent-Suchmaschine Pirate Bay zu Schadensersatzzahlungen von 3,5 Mio. US-Dollar verurteilt worden. Damit bestätigte die Rechtssprechung die Auffassung, dass Pirate Bay Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen leistet. Der Pirate-Bay-Server fungiert als Torrent-Tracker. Er regelt also die Verteilung von Dateien innerhalb des Filesharing-Netzes, ohne dass diese dauerhaft auf dem Rechner gespeichert werden. Die Höhe der verhängten Geldstrafe rechtfertigt das Gericht mit dem gewerblichen Betrieb von Pirate Bay. Das Portal soll laut Staatsanwaltschaft rund 1,2 Mio Euro im Jahr eingebracht haben. Die Betreiber leugnen indes, mit ihrem Dienst einen Gewinn erzielt zu haben. Zusätzlich zu dem enormen Betrag hat das Gericht auch für alle Betreiber eine einjährige Haftstrafe verhängt. Die "Piraten" geben sich indes unbeugsam und haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Laut eigenem Blogeintrag möchten sie keine Spenden, sondern fordern zur Wahl von Piratenparteien bei der Europawahl im Juni auf. Die schwedische "Piratenpartiet" war die erste ihrer Art. Mittlerweile gibt es auch in Deutschland eine registrierte Politorganisation, die sich den "freien Austausch" immaterieller Güter auf die Totenkopf-Fahne geschrieben hat. [Bild: Logo Piratenpartiet]
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