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Montag, 23. September 2013

Neue Gesetze: Abmahndeckelung & verwaiste Werke

Kurz vor der Bundestagswahl haben am Freitag noch zwei Gesetzesentwürfe den Bundesrat passiert. Die Vorschläge sind so zu geltendem Recht geworden und werden erhebliche Auswirkungen auf den Umgang mit Piraterie und urheberrechtlich geschützten Werken haben.

Zum einen ist es Bibliotheken und Museen künftig möglich, "verwaiste" Werke zu digitalisieren. So können Bücher, die seit längerem vergriffen und deren Rechteinhaber nicht mehr ausfindig zu machen sind, im Internet weiterleben. Kultustaatsminister Bernd Neumann begrüßte diese Änderung der Copyright-Gesetze.

Mehr Beachtung in den Medien hat das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" gefunden. Es sieht unter anderem Die Deckelung der Abmahngebühr auf 155,30 EUR vor. Damit soll dem massenweise Abmahnen angeblicher Urheberrechtsverletzungen Einhalt geboten werden. Selbst Bagatelldelikte wurden bislang (wohlgemerkt ohne den Nachweis einer Schuld) bereits durch die Abmahngebühr zu einer kostspieligen Angelegenheit, gegen die man sich nur über den mitunter ebenso kostspieligen, juristischen Weg zur Wehr setzen konnte.

Das von der scheidenden FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf den Weg gebrachte, neue Rechtskonzept macht dieses teilweise zum "Geschäftsmodell" pervertierte Verfahren nun für Anwälte unattraktiv. Auch gegen nicht gekennzeichnete Werbung im Internet, Telefon-Gewinnspiele und andere unredliche Werbeanrufe geht das Gesetz vor. Von weiten Teilen der Netzbevölkerung als sinnvoll erachtet, fühlen sich Interessenverbände der Musikindustrie durch die Neuregelung in ihrem Kampf gegen die alltägliche Piraterie zu stark behindert. So lamentiert der Präsident des Bundesverbandes Musikindustrie, Prof. Dieter Gorny jüngst gegenüber dem Fachmagazin Musikmarkt: "Das aktuelle Gesetz trägt zu einer weiteren folgenschweren Bagatellisierung von Urheberrechtsverletzungen bei, was gerade vor dem Hintergrund der Anstrengungen, ein diversifiziertes legales Online-Angebot aufzubauen und zu etablieren, ein falsches Signal sendet."
[Foto: Noch-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger | cc-by-sa 3.0 Benjamin Janecke (Rectifier99)]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 14. März 2013

Abmahngebühren werden gedeckelt

Die Bundesregierung hat einen Maßnahmenpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen. Durch das neue Gesetz sollen unter anderem Abmahngebühren gedeckelt werden. Außerdem unterliegen Telefon-Marketing und weitere unlautere Maßnahmen zur Kundenakquise künftig strengeren Regeln.

Abmahngebühren sind für das erste Schreiben nun auf 155,30 EUR beschränkt. Dies soll die bislang nicht unüblichen Abmahnungen "auf Verdacht" genügend unlukrativ machen. Leutheusser Schnarrenberg wollte explizit Verbraucher vor überzogenen Forderungen bei Bagatelldelikten schützen, die sie im schwer durchschaubearen Dickicht der Copyright-Gesetzgebung oft unwissentlich begehen.

Die Kreativindustrie hält naturgemäß wenig von der kommenden Eindämmung des Abmahnwesens. Für schwerere Fälle sieht das Gesetz allerdings eine Hintertür vor, so dass die Deckelung dann nicht gilt. Wo hier die Grenzen zu ziehen sind, darüber wird sich im Zweifel vor Gericht trefflich streiten lassen.
[Foto: "Schnarre" setzt sich für Verbraucher ein | cc-by-sa 3.0 Arian Kriesch]

Artikel von agent-media.de