Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat in einem bereits Ende September ergangenen Urteil das Videoportal sevenload von der Haftung für Verletzungen des Urheberrechts durch Videos, die von Nutzern eingestellt wurden, freigesprochen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Videoportals hervor.
Das OLG hob damit die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg aus dem Dezember 2008 auf, die von einem Musikverlag erwirkt worden war. Das Landgericht begründete damals seine Entscheidung damit, dass sevenload sich die Inhalte zu eigen macht und so für Verletzungen des Urheberrechts mitverantwortlich zu machen ist.
Diese Einschätzung teilte das OLG nicht und betonte im Gegenteil, sevenload mache sich die Inhalte nicht zu eigen und hafte somit nicht in Fragen des Copyrights.
Nach Ansicht der Richter ist sevenload gerade durch das Fehlen einer redaktionellen Prüfung nicht haftbar zu machen. Eine inhaltiche Sichtung und anschließende Freischaltung durch sevenload, so lässt sich im Umkehrschluss folgern, würde das Portal erst zum Mittäter machen. Der schwarze Peter der Piraterie-Verfolgung bleibt dadurch bei den Copyright-Inhabern und ihren Vertretern.
Sevenload beteuert, bei Kenntnisnahme urheberrechtlich zweifelhafte Videos sofort zu entfernen und fordert die Musikindustrie in ihrer Mitteilung zu Kooperation statt Konfrontation im Sinne fairer und für alle Seiten wirtschaftlich akzeptabler Lösungen auf. Beim werbefinanzierten sevenload musictv arbeitet die Videoplattform bereits jetzt Hand in Hand mit den Plattenmajors.
[Foto: sevenload siegt im Rechtsstreit]
Artikel von agent-media.de
Das OLG hob damit die einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg aus dem Dezember 2008 auf, die von einem Musikverlag erwirkt worden war. Das Landgericht begründete damals seine Entscheidung damit, dass sevenload sich die Inhalte zu eigen macht und so für Verletzungen des Urheberrechts mitverantwortlich zu machen ist.
Diese Einschätzung teilte das OLG nicht und betonte im Gegenteil, sevenload mache sich die Inhalte nicht zu eigen und hafte somit nicht in Fragen des Copyrights.
Nach Ansicht der Richter ist sevenload gerade durch das Fehlen einer redaktionellen Prüfung nicht haftbar zu machen. Eine inhaltiche Sichtung und anschließende Freischaltung durch sevenload, so lässt sich im Umkehrschluss folgern, würde das Portal erst zum Mittäter machen. Der schwarze Peter der Piraterie-Verfolgung bleibt dadurch bei den Copyright-Inhabern und ihren Vertretern.
Sevenload beteuert, bei Kenntnisnahme urheberrechtlich zweifelhafte Videos sofort zu entfernen und fordert die Musikindustrie in ihrer Mitteilung zu Kooperation statt Konfrontation im Sinne fairer und für alle Seiten wirtschaftlich akzeptabler Lösungen auf. Beim werbefinanzierten sevenload musictv arbeitet die Videoplattform bereits jetzt Hand in Hand mit den Plattenmajors.
[Foto: sevenload siegt im Rechtsstreit]
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