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Der Streit um die Rechte an den auf dem Videoportal hochgeladenen Musikvideos schwelt schon länger. Bis zum Jahr 2009 bestand eine Vereinbarung zwischen der Gema und YouTube, nach der eine pauschale Zahlung vereinbart war. Diese war jedoch im März vergangenen Jahres abgelaufen und nicht verlängert worden. Mit der Neuaushandlung taten sich beide Parteien schwer. Die Gema forderte, ihrer Tradition etwa bei im Radio gespielten Titeln folgend, eine Abgabe nach Klicks. Jedes Mal, wenn jemand ein lizensiertes Musikvideo anklickt, soll YouTube zwischen einem und zwölf Cent an die Gema entrichten. Das lehnt YouTube jedoch ab. Die Musikvideos würden teilweise mehrere Millionen Male angeklickt, so dass die zu zahlende Abgabe unverhältnismäßig hoch sei. Stattdessen soll die Gema an die Nutzer verwiesen werden, die das jeweilige Video hochgeladen haben. Das wiederum möchte die Gema nicht.
Im Mai dieses Jahres schließlich hatte die Gema die Verhandlungen für gescheitert erklärt und war vor Gericht gezogen. In der einstweiligen Verfügung geht es um mehr als 600 Musiktitel, die für deutsche YouTube-Nutzer gesperrt werden sollen. Für das Eilverfahren im Hamburg war die Liste auf 75 verkürzt worden. Die Gema steht mit ihrer Forderung mittlerweile auch nicht mehr alleine da: Ein internationaler Verbund aus insgesamt acht weiteren Verwertungsgesellschaften hat sich zusammen geschlossen, um ebenfalls gegen YouTube vorzugehen. Laut Zeit Online besitzen sie mehr als 60 Prozent aller Musiktitel.
In dem Streit geht es ebenfalls um die Frage, wer überhaupt für die Löschung urheberrechtlicher Inhalte verantwortlich ist. Auch hier möchte YouTube wieder auf die Nutzer verweisen. Die Gema hingegen hätte gerne, dass YouTube das Hochladen solcher Inhalte von vornherein kontrolliert und gegebenenfalls unterbindet. Das dürfte jedoch angesichts der immensen Datenmenge kaum machbar sein.
Die Ablehnung des Eilantrages ist jedoch nur ein kleiner Sieg für YouTube. Grundsätzlich, so das Gericht, spreche viel dafür, dass die Gema einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch habe. Gema-Sprecherin Bettina Müller versicherte gegenüber Zeit Online, man werde auf jeden Fall seinen Anspruch in einem Hauptsacheverfahren geltend machen. Das Gericht ermahnte die streitenden Parteien in seiner Mitteilung jedoch indirekt, wieder an den Verhandlungstisch zurück zu kehren. YouTube-Mutter Google begrüßte das Urteil, teilte jedoch gleichzeitig mit, man würde dem Fingerzeig des Gerichtes gerne folgen und sich um einen Dialog mit den Verwertungsgesellschaften bemühen.
Im Mai dieses Jahres schließlich hatte die Gema die Verhandlungen für gescheitert erklärt und war vor Gericht gezogen. In der einstweiligen Verfügung geht es um mehr als 600 Musiktitel, die für deutsche YouTube-Nutzer gesperrt werden sollen. Für das Eilverfahren im Hamburg war die Liste auf 75 verkürzt worden. Die Gema steht mit ihrer Forderung mittlerweile auch nicht mehr alleine da: Ein internationaler Verbund aus insgesamt acht weiteren Verwertungsgesellschaften hat sich zusammen geschlossen, um ebenfalls gegen YouTube vorzugehen. Laut Zeit Online besitzen sie mehr als 60 Prozent aller Musiktitel.
In dem Streit geht es ebenfalls um die Frage, wer überhaupt für die Löschung urheberrechtlicher Inhalte verantwortlich ist. Auch hier möchte YouTube wieder auf die Nutzer verweisen. Die Gema hingegen hätte gerne, dass YouTube das Hochladen solcher Inhalte von vornherein kontrolliert und gegebenenfalls unterbindet. Das dürfte jedoch angesichts der immensen Datenmenge kaum machbar sein.
Die Ablehnung des Eilantrages ist jedoch nur ein kleiner Sieg für YouTube. Grundsätzlich, so das Gericht, spreche viel dafür, dass die Gema einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch habe. Gema-Sprecherin Bettina Müller versicherte gegenüber Zeit Online, man werde auf jeden Fall seinen Anspruch in einem Hauptsacheverfahren geltend machen. Das Gericht ermahnte die streitenden Parteien in seiner Mitteilung jedoch indirekt, wieder an den Verhandlungstisch zurück zu kehren. YouTube-Mutter Google begrüßte das Urteil, teilte jedoch gleichzeitig mit, man würde dem Fingerzeig des Gerichtes gerne folgen und sich um einen Dialog mit den Verwertungsgesellschaften bemühen.
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