Dienstag, 29. Mai 2012

Erhöhte ZPÜ-Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) möchte die Urheberrechtsabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten drastisch erhöhen. Seit 2010 werden pro verkauftem Speichermedium 0,10 EUR an die Urheberrechtsverwerter abgetreten. Damit sollen legale Privatkopien urheberrechtlich geschützter Inhalte abgegolten werden. Künftig möchte die ZPÜ bei Sticks und Karten bis 4GB 0,91 EUR erheben. Bei USB-Medien mit Kapazitäten oberhalb dieses Limits sollen künftig 1,56 EUR, bei Speicherkarten 1,95 EUR fällig sein.

Zum Ende des vergangenen Jahres hatten die Copyright-Vertreter den Vertrag mit den günstigen Konditionen aufgrund veränderter rechtlichen Rahmenbedingungen gekündigt, wie nun die GEMA in einer Stellungnahme darlegt. Bis Februar wurde keine Einigung mit den Interessensvertretern der Industrie erzielt. Die pauschalisierende Vorgehensweise sei jedoch aufgrund von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof nicht mehr haltbar.

Laut einer ZPÜ-Studie werden auf einen USB-Stick während seiner Lebensdauer im Schnitt 677 Musiktitel, 541 Fotografien, Bilder und Kunstwerke, 66 Ausschnitte aus Büchern sowie 93 Grafiken geladen. Die GEMA leitet die neuen Tarife aus diesen Zahlen ab. Die Gebühren wären wohl sogar noch höher ausgefallen, wäre man nicht rechtlich an ein angemessenenes Verhältnis zum Preisniveau gebunden.

Die Tarife bedürfen der gerichtlichen Zustimmung, wie die GEMA zugibt. Der BITKOM möchte die Angelegenheit nun bei einem Schiedsgericht klären. Der IT-Branchenverband zeigte in einer Pressemitteilung sein Unverständnis über die extreme Abgabenkorrektur. Man befürchtet Preisanstiege von bis zu 30 Prozent, belegt dies allerdings anhand eines Beispiels für einen 5 EUR-Stick.
[Foto: GEMA erklärt neue ZPÜ-Tarife | (logo)]

Artikel von agent-media.de

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