Montag, 18. April 2011

Briefwerbung getarnt als Behördenbrief

Mit einer ziemlich perfiden Masche versucht derzeit ein Internet-Branchenbuch neue Kunden zu werben.

Die Briefreklame des Düsseldorfer Unternehmens kommt auf Umweltpapier daher und erweckt schon dadurch den Anschein, es handele sich um ein behördliches Schreiben, das dringend zu beantworten ist. Ein Formular mit vorausgefüllten Firmendaten, die "ergänzt werden müssen" sowie das in der Überschrift vorkommende Wort "Gewerbeauskunft" unterstreichen diesen Eindruck. Hinzu kommt ein fester Termin, bis zu dem die Daten zurückzusenden sind.

Erst der Blick aufs Kleingedruckte lässt erkennen, dass man beim verlangten "kostenlosen" Rückversand des ausgefüllten Formulars lediglich einen Branchenbuch-Eintrag auf einer (nicht übermäßig gut besuchten) Webseite bucht. 39,85 EUR zzgl. MwSt. im Monat soll dieser "Service" kosten. Dieser Betrag wird jahresweise in Rechnung gestellt. Dem unbedarften Ausfüller flattert also eine happige Forderung von knapp 480 EUR ins Haus. Es kommt noch schlimmer: Der Eintrag wird direkt für zwei Jahre verbindlich bestellt.

Es ist fraglich, ob diese Form der Reklame sich noch im Rahmen des gesetzlich Erlaubten bewegt. Zwar werden alle Konsequenzen, die sich durch das Abschicken des Formulars ergeben, auf dem Schreiben genannt und selbst die AGB auf der Rückseite fehlen nicht. Gerichte haben in ähnlich gelagerten Fällen versuchter Täuschung in der Vergangenheit jedoch eher zugunsten der Beworbenen entschieden.

Sicher fährt man bei Beachtung der Binsenweisheit, dass man alles zweimal durchlesen sollte, was einem zur Unterschrift vorgelegt wird.
[Foto: Pseudo-Behördenbrief ist Zweijahres-Vertrag | cc-by-sa 3.0 agent-media.de]

Artikel von agent-media.de

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