Montag, 18. Juni 2012

Kino.to-Gründer verurteilt

Das Landgericht Leipzip verurteilte erwartungsgemäß den Gründer des Filesharing-Portals kino.to zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Zudem beschlossen die Richter das beträchtliche Vermögen des Angeklagten abzuschöpfen.

Strafmildernd werteten die Amtsträger das Geständnis des Urheberrechtsverletzers. Der Sachse hatte seit 2008 ein Millionenvermögen mit der Plattform, auf der tausende Filme illegal verlinkt wurden, beiseite geschafft. Von seiner Beute, die er zum Teil durch einen ausschweifenden Lebensstil im In- und Ausland verprasst hat, sollen nun 3,7 Millionen eingetrieben werden, so der Leipziger Entscheid.

Unterdessen zieht ein anderer, noch prominenterer Fall von illegalem Filesharing weitere Kreise, wie golem.de berichtet. Während Megaupload-Gründer Kim Schmitz weiterhin gegen seiner Auslieferung in die USA kämpft, fordert ein Start-Up die Herausgabe seiner Videodateien, die es in die Cloud auf die Server von Megaupload ausgelagert hatte. Nachdem diese vom FBI beschlagnahmt und vom Netz genommen worden waren, hatte das amerikanische Unternehmen keinen Zugriff mehr auf die offenbar wichtigen Daten. Wer nun die Kosten für deren Wiederherstellung trägt, ist Gegenstand einer Klage vor amerikanischen Gerichten und eine weitere Randnotiz im Umfeld der rechtlich zweifelhaften Filesharing-Rortale.

Ob die Auslagerung von Firmendaten auf Cloud-Angebote überhaupt ratsam ist oder ein findiger Unternehmer nur die Chance nutzt, ein wenig Wasser von der medialen Aufmerksamkeit, die der Megaupload-Fall derzeit genießt, auf seine Mühlen zu lenken, ist schwer abzuwägen.
[Foto: Seit einem Jahr vom Netz: Kino.to | (logo)]

Artikel von agent-media.de

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