Mittwoch, 8. Februar 2012

Urteile zur Promi-Berichterstattung

Die Vertreter der Boulevardpresse wandeln rechtlich in Zukunft auf etwas weniger dünnem Eis. In gleich zwei aktuellen Urteilen hat der Europäische Gerichtshof jüngst die Praxis der ungefragten Berichterstattung über justiziable und moralische Verfehlungen Prominenter bestätigt.

So hatte Caroline von Monaco die Urlaubsbilder beanstandet, die während der Krankheitsphase des 2005 verstorbenen Vaters Rainier geschossen und veröffentlicht wurden. Bereits der Bundesgerichtshof hatte die erfolgte mediale Dokumentation des fürstlichen Treibens für einwandfrei erklärt. Die EU-Instanz bekräftigte die Entscheidung mit der Begründung, das Wohl des Fürsten sei von allgemeinem Interesse gewesen.

In einem weiteren Verfahren hat die Axel Springer AG erfolgreich gegen ein in einem deutschen Gericht ergangenes Urteil geklagt. Dem Verlag war untersagt worden über einen auf dem Münchner Oktoberfest wegen Koks-Konsums verhafteten Prominenten zu berichten. Der europäische Gerichtshof widerrief die Entscheidung mit Hinweis auf das Recht der freien Meinungsäußerung.
[Foto: Kein Erfolg vor Gericht: Prinzessin Caroline | cc-by-sa 2.0 simone.brunozzi]

Artikel von agent-media.de

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