Donnerstag, 30. April 2009
Google Books-Frist läuft ab
Noch bis zum 01. Januar 2010 können Urheber und andere Rechteinhaber Ansprüche auf ihre literarischen Werke geltend machen, wenn diese von Google ohne Genehmigung eingescannt wurden. Der Primus unter den Suchmaschinen hat vornehmlich Bücher für seine "Book Search" digitalisiert, deren Rechteinhaber nicht auffindbar waren. Nach Klage des amerikanischen Autorenverbandes "The Authors Guild" und der US-Verleger-Organisation "Association of American Publishers" (AAP) hatte Google Ende Februar einer Zahlung von 125 Millionen Dollar zugestimmt. Aus einem Teil dieses Topfes könne Rechteinhaber eine Pauschale erhalten, die bei mindestens 60 Dollar, im Einzelfall aber auch bis zu 300 Dollar betragen kann. Vielen Kulturschaffenden liegt der Umstand schwer im Magen, dass sich der Suchmaschinenprimus eine Unzahl literarischer Werke einverleibt. Laut Google sind bereits ungefähr 1,5 Millionen digitalisierte Bücher in der Buchsuche erfasst. Skeptikern bleibt noch eine kurze Frist, sich gegen den Vergleich als solches aufzulehnen. Bis zum 05. Mai kann schriftlich Einspruch erhoben werden. Nähere Infos gibt es auf der Seite googlebooksettlement.com.
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