Mittwoch, 20. November 2013

Googles Nutzungsbedingungen ungültig

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat erfolgreich gegen die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung des Internet-Servicedienstleisters Google geklagt. Wie die Konsumentenschützer in einer Pressemitteilung verlautbarten, hat das Landgericht Berlin insgesamt 25 ungültige Passagen gefunden.

Unter den kritisierten Klauseln sind vor allem schwammige Formulierungen zum Austausch und zur Erhebung von Daten aus Richtersicht. Dazu räumt sich der IT-Gigant das Recht ein, Anwendungen auch durch direkten Zugriff auf das Endgerät des Nutzers zu entfernen. Zudem soll der Verbraucher das unangekündigte Abschalten liebgewonnener Funktionen hinnehmen - ebenfalls ein Dorn im Auge der Verbraucherschützer. Im laufenden Jahr mussten unter anderem einige Kalender- und Synchronisierungsfunktionen dran glauben.

Auch wenn sich in der Praxis eher wenig Widerstand gegen den Umgang Googles mit Daten und Featureänderungen der meist kostenlosen Dienste rührt, wird der Internetdienstleister seine Geschäftsregeln nun anpassen müssen. Über diese Änderungen müssen die User informiert werden. Bislang  konnte Google seine Spielregeln ohne gesonderte Benachrichtigung neu gestalten, der Konsument bekam davon nichts mit. Dieses Vorgehen entspricht nach Ansicht des Gerichts nicht den hierzulande geltenden Richtlinien.
[Foto: Google räumt sich zu viele Rechte ein | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

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