Donnerstag, 14. März 2013

Abmahngebühren werden gedeckelt

Die Bundesregierung hat einen Maßnahmenpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen. Durch das neue Gesetz sollen unter anderem Abmahngebühren gedeckelt werden. Außerdem unterliegen Telefon-Marketing und weitere unlautere Maßnahmen zur Kundenakquise künftig strengeren Regeln.

Abmahngebühren sind für das erste Schreiben nun auf 155,30 EUR beschränkt. Dies soll die bislang nicht unüblichen Abmahnungen "auf Verdacht" genügend unlukrativ machen. Leutheusser Schnarrenberg wollte explizit Verbraucher vor überzogenen Forderungen bei Bagatelldelikten schützen, die sie im schwer durchschaubearen Dickicht der Copyright-Gesetzgebung oft unwissentlich begehen.

Die Kreativindustrie hält naturgemäß wenig von der kommenden Eindämmung des Abmahnwesens. Für schwerere Fälle sieht das Gesetz allerdings eine Hintertür vor, so dass die Deckelung dann nicht gilt. Wo hier die Grenzen zu ziehen sind, darüber wird sich im Zweifel vor Gericht trefflich streiten lassen.
[Foto: "Schnarre" setzt sich für Verbraucher ein | cc-by-sa 3.0 Arian Kriesch]

Artikel von agent-media.de

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