Montag, 22. Oktober 2012

Petition gegen GEMA-Vermutung wird verhandelt

Eine Online-Petition, welche die Aufhebung der sogenannten GEMA-Vermutung zum Ziel hat, konnte zuletzt 50.000 Unterstützer verzeichnen. Somit wird es eine Anhörung zu dem Thema im Bundestag geben.

Der Paragraph 13c des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten ist seit Jahren höchst umstritten. Aufgrund dieser Klausel geht die Verwertungsgesellschaft bei jeglicher Musikvervielfältigung Und -aufführung davon aus, dass GEMA-Material verwendet wird. Ist dies nicht der Fall, ist stets ein Formular zur Freistellung auszufüllen und an die Gesellschaft zu versenden.

Der enstehende Anmeldezwang geht vielen Menschen zu weit. Er begründet sich in der Tatsache, dass der absolut überwiegende Teil der in Deutschland aktiven professionellen Musiker und Labels der GEMA angehören. Ernsthafte Konkurrenz im Bereich der Wahrnehmung von Urheberrechten im Musikbereich konnte sich trotz einiger Versuche bisher nicht etablieren. Ob aktuelle Bestrebungen wie die der Creative Commons-Gesellschaft C3S mehr Erfolg haben werden, darf bezweifelt werden.
[Foto: GEMA-Praxis in der Kritik | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

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