Donnerstag, 30. August 2012

Kabinett beschließt Presse-Leistungsschutz

Das Kabinett um Bundeskanzerlin Angela Merkel hat den umstrittenen Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht von Presse-Erzeugnissen durchgewinkt. Er sieht vor, dass gewerbliche Anbieter für die Verwendung journalistischer Inhalte die Verlage vergüten müssen. Auch für die auszugsweise Nutzung von Textinhalten können die Verleger Lizenzgebühren verlangen. Nicht zur Kasse gebeten werden privat agierende Blogger und Autoren, die Teile von Texten im Rahmen der Zitatfreiheit verwenden.

Explizit nennt der Entwurf, der nun den Bundestag passieren muss, Suchmaschinen als Nutznießer fremden geistigen Eigentums. Auch Textschnipsel in den Suchergebnissen wären künftig schützenswert. Sie sind von der Zitierfreiheit nicht abgedeckt, da siese eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Zitat voraussetzt.

Die Reaktion von Google fiel entsprechend deprimiert aus. Kay Oberbeck, in Deutschland Leiter der Unternehmenskommunikation für den Internetgiganten, sprach von einem schwarzen Tag für das Internet. "Das Suchen und Finden im deutschen Netz wird massiv gestört. Dieser Eingriff in das Internet ist weltweit ohne Beispiel", zitiert focus online Oberbeck weiter. Kritiker bemängeln zudem die vielen Fragen, die der Entwurf offen lässt. So nutzen viele Blogger Werbeeinblendungen zur Finanzierung ihrer Dienstleistung und operieren künftig in einer rechtlichen Grauzone, wenn Sie Verlagsartikel übernehmen oder anteasern.
[Foto: Neue Kosten für Google? | (logo)]

Artikel von agent-media.de

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