Montag, 11. Oktober 2010

Sixt-Gutachten: GEZ-Reform verfassungswidrig

Der Vorstand des deutschen Autovermieters Sixt hat anlässlich der für 2013 geplanten Umstellung der Rundfunkgebühren von einer Geräte- auf eine Haushaltsabgabe ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse nun an die Öffentlichkeit gelangt sind. Dies berichtet golem.de. Pünktlich vor einer für den 11. Oktober in Berlin anberaumten Anhörung zur neuen Form der Erhebung wurde das vom renommierten Medien- und Staatsrechtsexperten Christoph Degenhardt erstellte Schreiben fertig.

Degenhardt schätzt, dass die öffentlich rechtlichen Sender durch die Reform 1,6 Milliarden Euro mehr Geld bekommen werden. ARD und ZDF sollen im vergangenen Jahr rund 7,6 Milliarden Euro GEZ-Gebühren für sich verbucht haben.

Im Bezug auf die gewerbliche Nutzung von Kraftfahrzeugen befindet Degenhardt die Reform für verfassungswidrig. Sie bringt nach seiner Auffassung einen steuerlichen Nachteil bei der Nutzung von Mietfahrzeugen.

Als Systembruch brandmarkt er die Tatsache, dass Gebühren künftig in der Regel haushaltsweise abgerechnet werden, bei Mietwagen aber weiter pro Gerät anfallen sollen. Der in den Papieren zum Rerform-Vorhaben genannte Begriff der Empfangsgemeinschaft lässt sich nach seiner Meinung auf Mietwagen gar nicht übertragen.

Firmenchef Erich Sixt ist laut Interview mit der Wirtschaftswoche der Meinung, dass nicht nur die Autovermietungsgesellschaften von Mehrabgaben betroffen sind, sondern auch "Handwerker, Rechtsanwälte und alle Freiberufler, die ihr Fahrzeug dienstlich nutzen". Laut Sixt gibt es in Deutschland etwa 8,4 Millionen gewerblich genutzte Fahrzeuge.

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