Mittwoch, 1. Juli 2009

Gerichtsurteil gegen Sharehoster

Gute Nachrichten für die GEMA. In einem aktuellen Urteil untersagte das Landgericht Hamburg auf Antrag der Verwertungsgesellschaft dem Sharehoster Rapidshare, ca. 5000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Rapidshare ist nach dem Urteil nun selbst dafür verantwortlich, dass eine Veröffentlichung der betreffenden geschützten Musikwerke über seine Plattform künftig unterbleibt. Eine kostenintensive Überwachung wie bisher durch die Rechteinhaber bleibt diesen damit künftig erspart. Das Urteil hat laut Pressemitteilung der GEMA wegweisenden Charakter und wird über den aktuellen Fall hinaus dazu führen, dass Sharehoster intensivere Maßnahmen ergreifen müssen, den Tausch urheberrechtlich geschützen Materials über Ihre Plattformen zu unterbinden - wobei interessant werden wird zu beobachten, wie sich das auf das Geschäftsmodell der betroffenen Dienste selbst auswirken wird. [Bild: Rabidshare.com]

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