Steuersätze: Spielraum für Schäuble |
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass es mit Ausnahme von Lebensmitteln keine EU-rechtliche Begründung für die Fortführung ermäßigter Steuersätze gibt. Bislang werden unter anderem Kulturgüter wie Bücher und Zeitungen mit nur sieben Prozent besteuert. Ein für die Behörde um Wolfgang Schäuble sehr willkommenes Ergebnis.
Die Expertise prangert auch die ungleiche Behandlungen bei Kulturprodukten an, ohne eine spezielle Empfehlung für diese Waren und Dienstleistungen auszusprechen. Verschiedene Steuersätze für Bücher und Zeitungen einerseits sowie E-Paper und Audiobooks andererseits seien beispielsweise problematisch, heißt es in dem Bericht.
Der Börsenverein des deutschen Buchhandels sieht laut eigener Pressemeldung in diesen Aussagen eine Bestätigung seiner Forderung nach einer Anpassung des Steuersatzes bei Hörbüchern und E-Books. Die Gesellschaft, die sich als Sprachrohr der Buchbranche sieht, kann die Schlussfolgerung der Gutachter, künftig im Sinne einer Vereinfachung nach Möglichkeit nur noch Lebensmittel geringer zu besteuern, natürlich nicht nachvollziehen.
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