Kurz vor der Bundestagswahl haben am Freitag noch zwei Gesetzesentwürfe den Bundesrat passiert. Die Vorschläge sind so zu geltendem Recht geworden und werden erhebliche Auswirkungen auf den Umgang mit Piraterie und urheberrechtlich geschützten Werken haben.
Zum einen ist es Bibliotheken und Museen künftig möglich, "verwaiste" Werke zu digitalisieren. So können Bücher, die seit längerem vergriffen und deren Rechteinhaber nicht mehr ausfindig zu machen sind, im Internet weiterleben. Kultustaatsminister Bernd Neumann begrüßte diese Änderung der Copyright-Gesetze.
Mehr Beachtung in den Medien hat das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" gefunden. Es sieht unter anderem Die Deckelung der Abmahngebühr auf 155,30 EUR vor. Damit soll dem massenweise Abmahnen angeblicher Urheberrechtsverletzungen Einhalt geboten werden. Selbst Bagatelldelikte wurden bislang (wohlgemerkt ohne den Nachweis einer Schuld) bereits durch die Abmahngebühr zu einer kostspieligen Angelegenheit, gegen die man sich nur über den mitunter ebenso kostspieligen, juristischen Weg zur Wehr setzen konnte.
Das von der scheidenden FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf den Weg gebrachte, neue Rechtskonzept macht dieses teilweise zum "Geschäftsmodell" pervertierte Verfahren nun für Anwälte unattraktiv. Auch gegen nicht gekennzeichnete Werbung im Internet, Telefon-Gewinnspiele und andere unredliche Werbeanrufe geht das Gesetz vor. Von weiten Teilen der Netzbevölkerung als sinnvoll erachtet, fühlen sich Interessenverbände der Musikindustrie durch die Neuregelung in ihrem Kampf gegen die alltägliche Piraterie zu stark behindert. So lamentiert der Präsident des Bundesverbandes Musikindustrie, Prof. Dieter Gorny jüngst gegenüber dem Fachmagazin Musikmarkt: "Das aktuelle Gesetz trägt zu einer weiteren folgenschweren Bagatellisierung von Urheberrechtsverletzungen bei, was gerade vor dem Hintergrund der Anstrengungen, ein diversifiziertes legales Online-Angebot aufzubauen und zu etablieren, ein falsches Signal sendet."
[Foto: Noch-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger | cc-by-sa 3.0 Benjamin Janecke (Rectifier99)]
Artikel von agent-media.de
Zum einen ist es Bibliotheken und Museen künftig möglich, "verwaiste" Werke zu digitalisieren. So können Bücher, die seit längerem vergriffen und deren Rechteinhaber nicht mehr ausfindig zu machen sind, im Internet weiterleben. Kultustaatsminister Bernd Neumann begrüßte diese Änderung der Copyright-Gesetze.
Mehr Beachtung in den Medien hat das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" gefunden. Es sieht unter anderem Die Deckelung der Abmahngebühr auf 155,30 EUR vor. Damit soll dem massenweise Abmahnen angeblicher Urheberrechtsverletzungen Einhalt geboten werden. Selbst Bagatelldelikte wurden bislang (wohlgemerkt ohne den Nachweis einer Schuld) bereits durch die Abmahngebühr zu einer kostspieligen Angelegenheit, gegen die man sich nur über den mitunter ebenso kostspieligen, juristischen Weg zur Wehr setzen konnte.
Das von der scheidenden FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf den Weg gebrachte, neue Rechtskonzept macht dieses teilweise zum "Geschäftsmodell" pervertierte Verfahren nun für Anwälte unattraktiv. Auch gegen nicht gekennzeichnete Werbung im Internet, Telefon-Gewinnspiele und andere unredliche Werbeanrufe geht das Gesetz vor. Von weiten Teilen der Netzbevölkerung als sinnvoll erachtet, fühlen sich Interessenverbände der Musikindustrie durch die Neuregelung in ihrem Kampf gegen die alltägliche Piraterie zu stark behindert. So lamentiert der Präsident des Bundesverbandes Musikindustrie, Prof. Dieter Gorny jüngst gegenüber dem Fachmagazin Musikmarkt: "Das aktuelle Gesetz trägt zu einer weiteren folgenschweren Bagatellisierung von Urheberrechtsverletzungen bei, was gerade vor dem Hintergrund der Anstrengungen, ein diversifiziertes legales Online-Angebot aufzubauen und zu etablieren, ein falsches Signal sendet."
[Foto: Noch-Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger | cc-by-sa 3.0 Benjamin Janecke (Rectifier99)]
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