Mittwoch, 7. Mai 2008

Neue Angst bei Downloadern

Anfang des Jahres wurde das Urheberrecht derart novelliert, dass Tauschbörsennutzer, die Songs und Filme "nur" herunterladen, ebenfalls strafrechtlich belangt werden können. Bisher waren in Deutschland nur User, die selbst urheberrechtlich geschütztes Material in Umlauf bringen, im Visier der Anwälte. Laut Bericht von msn.de treten derzeit die ersten Forenberichte von "reinen" Downloadern auf, die eine Abmahnung erhalten haben. Die Novelle sorgt aber auch dafür, dass keine Abmahnwelle von Bagatelldelikten droht. Bei "leichten" Urheberrechtsversößen ohne unternehmerischen Hintergrund ist die Abmahngebühr auf 100 € gedeckelt worden. [Foto: pixelio.de]

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