Anlässlich des sechsjährigen Bestehens der EU Richtlinie 2006/24 wendet sich der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in einem gemeinsamen Appel mit 33 weiteren Verbänden und Organisation aus Bürgergesellschaft, Medien und Wirtschaft mit dem Appell an die Politik, die Regelung in Deutschland auch weiterhin nicht einzuführen. Vielmehr soll das anhängige Verfahren beim Europischen Gerichtshof abgewartet und notfalls eine Abschaffung der Regelung politisch durchgesetzt werden.
Etwaige Strafen der Kommission sind nach Ansicht der Organisationen eher in Kauf zu nehmen als die geplanten Eingriffe in den Datenverkehr. Der BDZW sieht in dem geplanten Gesetz eine Gefährdung journalistischer Arbeit und eine Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zwischen
Journalisten und Informanten.
Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung möchte Telekommunikationsunternehmen verpflichten die Nutzungsdaten ihrer Kunden bis zu 6 Monate ohne jedes Verdachtsmoment zu speichern. Damit will man Strafverfolgungsbehörden bei Bedarf die Ermittlungen erleichtern. Archiviert würden dann unter anderem Telefonverbindungen, besuchte Internetseiten und E-Mails.
Die EU Richtlinie wurde im Januar 2008 in deutsches Recht umgesetzt, zwei Monate später vom Verfassungsgericht allerdings schon wieder für verfassungswidrig erklärt und damit ausgesetzt. Seitdem mühen sich die Politiker, eine rechtskonforme Übertragung der Vorgabe aus Brüssel in das hiesige Rechtssystem zustande zu bringen.
In der Politik ist man uneins, ob und wie die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen ist. Befürworter argumentieren mit der Notwendigkeit eines solchen Ermittlungsinstrumentes für eine schlagkräftige Strafverfolgung. Die Gegner sehen in dem Vorhaben einen unzulässigen Eingriff in die Privatssphäre unbescholtener Bürger. Dabei verläuft der Streit quer durch die politischen Lager. Während CDU und SPD die Voratsdatenspeicherung weitgehend befürworten, stemmt sich Regierungskoalitionär FDP ebenso vehement gegen das Vorhaben wie die Grünen. Für die noch junge, aufstrebende Piratenpartei sind die Freiheitsrechte im Internet ein Kernanliegen.
[Foto: Server sollen Langzeit-Gedächtnis bekommen | cc-by-sa 2.0 Torkild Retvedt]
Artikel von agent-media.de
Etwaige Strafen der Kommission sind nach Ansicht der Organisationen eher in Kauf zu nehmen als die geplanten Eingriffe in den Datenverkehr. Der BDZW sieht in dem geplanten Gesetz eine Gefährdung journalistischer Arbeit und eine Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zwischen
Journalisten und Informanten.
Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung möchte Telekommunikationsunternehmen verpflichten die Nutzungsdaten ihrer Kunden bis zu 6 Monate ohne jedes Verdachtsmoment zu speichern. Damit will man Strafverfolgungsbehörden bei Bedarf die Ermittlungen erleichtern. Archiviert würden dann unter anderem Telefonverbindungen, besuchte Internetseiten und E-Mails.
Die EU Richtlinie wurde im Januar 2008 in deutsches Recht umgesetzt, zwei Monate später vom Verfassungsgericht allerdings schon wieder für verfassungswidrig erklärt und damit ausgesetzt. Seitdem mühen sich die Politiker, eine rechtskonforme Übertragung der Vorgabe aus Brüssel in das hiesige Rechtssystem zustande zu bringen.
In der Politik ist man uneins, ob und wie die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen ist. Befürworter argumentieren mit der Notwendigkeit eines solchen Ermittlungsinstrumentes für eine schlagkräftige Strafverfolgung. Die Gegner sehen in dem Vorhaben einen unzulässigen Eingriff in die Privatssphäre unbescholtener Bürger. Dabei verläuft der Streit quer durch die politischen Lager. Während CDU und SPD die Voratsdatenspeicherung weitgehend befürworten, stemmt sich Regierungskoalitionär FDP ebenso vehement gegen das Vorhaben wie die Grünen. Für die noch junge, aufstrebende Piratenpartei sind die Freiheitsrechte im Internet ein Kernanliegen.
[Foto: Server sollen Langzeit-Gedächtnis bekommen | cc-by-sa 2.0 Torkild Retvedt]
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