Mittwoch, 22. April 2009
ALG-Rahmenfrist - Hoffnung für Filmschaffende
Die von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) ins Gespräch gebrachte Änderung der Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld findet bei Kulturpolitikern breite Unterstützung. Derzeit muss zum Bezug von Arbeitslosengeld für 12 Monate innerhalb der vorangegangenen 2 Jahre ein beitragspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorgelegen haben. Diese Frist war im Februar 2006 von vorher 3 Jahren gekürzt worden. Nun sollen laut Entwurf 6 Monate Beschäftigung innerhalb der vergangenen 2 Jahre reichen. Allerdings entsteht dadurch nur ein Anspruch auf 3 Monate ALG. Kulturstaatsminister Bernd Neumann nahm den Vorschlag in einem Bericht anlässlich einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien positiv entgegen. Gerade Film- und Kulturschaffende sind oft von kurzfristigen Engagements betroffen und wechseln mitunter ihren Status zwischen Selbstständigkeit und angestellter Beschäftigung. So trifft die bestehende Regelung viele Schauspieler oder Kameraleute, die projektbezogen in jeweils überschaubaren Zeiträume arbeiten. Auch Angelika Krüger-Leißner, filmpolitische Sprecherin der SPD, unterstützt das Vorhaben und hofft, die neue Fristenregelung noch vor den Bundestagswahlen im Herbst mit auf den Weg bringen zu können. [Foto: Olaf Scholz; saibo@wikimedia]
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