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Mittwoch, 15. August 2012

BGH-Urteil erleichtert Copyright-Rechtsverfolgung

Ersteller und Verwerter geistigen Eigentums werden in Zukunft leichter Informationen über Menschen erhalten, die urheberrechtlich geschütztes Material Im Internet hochladen.

Bislang galt bei den Gerichten meist die Voraussetzung, dass der Uploader im gewerblichen Umfang handelt. Die Internet-Provider mussten nur dann den zu den aufgezeichneten IP-Adressen gehörigen Benutzer preisgeben. In der Praxis wurden dadurch nur aktuelle Top-Hits beanstandet.

Der Bundesgerichtshof hat nun in einem Fall, bei dem es um einen Titel das Albums "Alles kann besser werden" von Xavier Naidoo ging, diese Auffassung für falsch erklärt. Die Gewerbsmäßigkeit des Rechtsverletzers ist nach BGH-Ansicht nicht ausschlaggebend.

Florian Drücke vom Bundesverband Musikindustrie (BVMI) sieht den Entscheid positiv. "De facto wird dadurch Rechtsverfolgung auch bei älterem Repertoire ermöglicht", führt der BVMI-Geschäftsführer aus. Nach seiner Ansicht ist jedoch noch jede Menge zu tun. Die Lobby-Organisation setzt sich für ein mehrstufiges Warnhinweis-System aus, wie es in Frankreich bereits praktiziert wird. Bei Internet-Aktivisten stößt diese Idee naturgemäß auf wenig Gegenliebe.
[Foto: BVMI-Geschäfstführer Florian Drücke | (c) BVMI/Markus Nass]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 7. August 2008

Verfolgung erst ab 200 illegalen Downloads?

Nach einer Leitlinie der Generalstaatsanwaltschaften sollen Urheberrechtsverletzungen im Internet nur noch ab 200 illegalen Downloads bestraft werden. Tendenziell würde dies nur noch Nutzer treffen, deren illegales Treiben ein gewerbliches Ausmaß annimmt. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels zeigt sich aufgrund der Entwicklung besorgt und wirft dem Rechtsstaat Kapitulation vor der Internetpiraterie vor. Als Interessenverband des deutschen Buchhandels ist der Börsenverein besorgt, dass die aufkommenden eBooks im Internet künftig illegal getauscht werden, was dem Buchhandel schaden könnte.