Die GEMA bewegt sich in großen Schritten auf Online-Musikanbieter zu, mit denen sie vielfach jahrelang im Clinch lag.
Erst Anfang Dezember hatten sich die Musikverwerter mit dem IT-Branchenverband BITKOM auf Lizenzen für kostenpflichtige Musikportale geeinigt. Die Gebühren sollen zwischen sechs und neun Cent pro Song betragen. Auch die Abgaben für Streaming-Dienste wurden ausgehandelt. Für BITKOM-Mitglieder wird es Rabatte geben. Die neuen Regelungen gelten zehn Jahre rückwirkend ab dem 01.01.2002.
Am Freitag folgte die nächste zukunfsweisende Einigung. Apple darf nun in Deutschland den Service iTunes Match anbieten. Der für eine Jahresgebühr von 25 EUR nutzbare Dienst gleicht Kopien von Songs, die auf dem Rechner des Users liegen, mit Tracks aus iTunes ab. Nicht erkannte Stücke lassen sich zudem in die iCloud, also auf Apples Server, verschieben. Fortan kann man seine komplette Musiksammlung von unterschiedlichen Internetgeräten aus aufrufen. Urheberrechtlich problematisch ist iTunes Match, da die Herkunft der lokalen Kopien nicht geprüft wird. Wohl aus diesem Grund gilt die Vereinbarung zwischen GEMA und Apple zunächst 12 Monate. Die in dieser Zeit gesammelten Erfahrungen will man gegebenenfalls zum Nachjustieren nutzen.
Am Montag legte die GEMA erneut nach und veröffentlichte die Tarife für werbefinanzierte Music On Demand-Portale. 10,25% der Einnahmen aus der Musiknutzung sollen als Vergütung für die Urheber abgeführt werden. Die Mindestabgabe zwischen 0,025 und 0,6 Cent pro Stream und richtet sich nach der Reichweite des Portals. Beim Abschluss eines GEMA-Gesamtvertrags sind 20 Prozent Rabatt möglich. Der Kontrakt beinhaltet die Verpflichtung zur Kooperation und Unterstützung der Verwertungsgesellschaft durch den Anbieter.
[Foto: GEMA freundet sich mit Web an | (logo)]
Artikel von agent-media.de
Erst Anfang Dezember hatten sich die Musikverwerter mit dem IT-Branchenverband BITKOM auf Lizenzen für kostenpflichtige Musikportale geeinigt. Die Gebühren sollen zwischen sechs und neun Cent pro Song betragen. Auch die Abgaben für Streaming-Dienste wurden ausgehandelt. Für BITKOM-Mitglieder wird es Rabatte geben. Die neuen Regelungen gelten zehn Jahre rückwirkend ab dem 01.01.2002.
Am Freitag folgte die nächste zukunfsweisende Einigung. Apple darf nun in Deutschland den Service iTunes Match anbieten. Der für eine Jahresgebühr von 25 EUR nutzbare Dienst gleicht Kopien von Songs, die auf dem Rechner des Users liegen, mit Tracks aus iTunes ab. Nicht erkannte Stücke lassen sich zudem in die iCloud, also auf Apples Server, verschieben. Fortan kann man seine komplette Musiksammlung von unterschiedlichen Internetgeräten aus aufrufen. Urheberrechtlich problematisch ist iTunes Match, da die Herkunft der lokalen Kopien nicht geprüft wird. Wohl aus diesem Grund gilt die Vereinbarung zwischen GEMA und Apple zunächst 12 Monate. Die in dieser Zeit gesammelten Erfahrungen will man gegebenenfalls zum Nachjustieren nutzen.
Am Montag legte die GEMA erneut nach und veröffentlichte die Tarife für werbefinanzierte Music On Demand-Portale. 10,25% der Einnahmen aus der Musiknutzung sollen als Vergütung für die Urheber abgeführt werden. Die Mindestabgabe zwischen 0,025 und 0,6 Cent pro Stream und richtet sich nach der Reichweite des Portals. Beim Abschluss eines GEMA-Gesamtvertrags sind 20 Prozent Rabatt möglich. Der Kontrakt beinhaltet die Verpflichtung zur Kooperation und Unterstützung der Verwertungsgesellschaft durch den Anbieter.
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