Zu den meist schwammig formulierten Absichtserklärungen gehört die Einbindung der Internetprovider in die Verfolgung von Online-Copyright-Delikten. Uneinigkeit besteht bereits in der Strafbarkeit von Verfahren, die Schutzmaßnahmen wie DRM umgehen.
Die EU-Kommission hatte den Parlamentsmitglieder Stillschweigen über die Vertragsverhandlungen verordnet. Der Ausschluss der Öffentlichkeit, für sich genommen bereits ein Affront gegen die Demokratie, schürt bei Online-Liberalen Ängste vor künftigen datenschutzrechtlich bedenklichen Eingriffen.
[Foto: cc-by-sa 3.0 agent-media]
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