Die GS1 Germany, Vergabestelle des GTIN (früher besser bekannt als EAN) für  Deutschland, nimmt derzeit nach Informationen von agent media verstärkt  die Vergabepraxis des Codes innerhalb der Medien- und Musikbranche ins  Visier.
In diesem Bereich habe sich eine Verwendung dieses  Identifikationsinstruments breitgemacht, die nicht mit den Anforderungen  der GS1 übereinstimmt. Insbesondere die Vergabe an Dritte, also die  Verwendung des Codes außerhalb des wirtschaftlichen Bereichs des  jeweiligen Inhabers einer Stammnummer, soll abgestellt werden, so die  Quelle.
Der GTIN weist jedem so gekennzeichneten Produkt eine einmalig  verwendete Identifikationsnummer zu. Diese besteht aus Ländercode,  Stammnummer des jeweiligen Inhabers sowie den fortlaufend vergebenen  Artikelziffern und einer Prüfziffer.
Grafisch kann der GTIN in einen Barcode umgesetzt und so z.B. mit einem  Scanner erfasst werden. 
Nähere Informationen zur korrekten Verwendung erteilen die GS1 Germany  oder agent-media.de  auf Anfrage.
[Foto: Barcode oder Strichcode | cc-by-sa 3.0 agent-media.de]
Freitag, 18. Juni 2010
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