Die GS1 Germany, Vergabestelle des GTIN (früher besser bekannt als EAN) für Deutschland, nimmt derzeit nach Informationen von agent media verstärkt die Vergabepraxis des Codes innerhalb der Medien- und Musikbranche ins Visier.
In diesem Bereich habe sich eine Verwendung dieses Identifikationsinstruments breitgemacht, die nicht mit den Anforderungen der GS1 übereinstimmt. Insbesondere die Vergabe an Dritte, also die Verwendung des Codes außerhalb des wirtschaftlichen Bereichs des jeweiligen Inhabers einer Stammnummer, soll abgestellt werden, so die Quelle.
Der GTIN weist jedem so gekennzeichneten Produkt eine einmalig verwendete Identifikationsnummer zu. Diese besteht aus Ländercode, Stammnummer des jeweiligen Inhabers sowie den fortlaufend vergebenen Artikelziffern und einer Prüfziffer.
Grafisch kann der GTIN in einen Barcode umgesetzt und so z.B. mit einem Scanner erfasst werden.
Nähere Informationen zur korrekten Verwendung erteilen die GS1 Germany oder agent-media.de auf Anfrage.
[Foto: Barcode oder Strichcode | cc-by-sa 3.0 agent-media.de]
Freitag, 18. Juni 2010
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