Montag, 6. Oktober 2008
Rundfunkgebühren auf PCs nicht rechtens?!
Das Verwaltungsgericht Münster hat die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkabgaben auf PCs in einem Urteil negativ beschieden. So ein Bericht von golem.de. Geklagt hatte ein Student, der weder Radio noch Fernseher besitzt. Er sollte für seinen Computer 16,56 € GEZ-Gebühren im Monat zahlen. Seit Ende 2006 gilt die Rundfunkgebühr auch für inernetfähige PCs. Das Gericht folgte der Ansicht des Studenten, der den alleinige Besitz eines PCs nicht als hinreichenden Grund für Rundfunkgebühren akzeptieren wollte. Eine Nutzung als Radiogerät sei nicht gegeben und auch nicht nachgewiesen worden. Der WDR Köln als Gegenkläger sah den Besitz hingegen als hinreichenden Grund an. Das Gericht widerspricht mit seinem nicht rechtskräftigen Urteil auch dem geltenden Rundfunkgebührenstaatsvertrag in diesem fundamentalen Punkt. In der Urteilsbegründung wurde auf eine Studie des ARD und des ZDF verwiesen, laut der nur 2,1% der Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren und 3,4% der "Onliner" Radio per Internet empfangen.
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