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Donnerstag, 25. April 2013

US-Urteil: YouTube & Co. müssen alte Songs löschen

Das oberste New Yorker Berufungsgericht hat kürzlich geurteilt, dass der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) für Musikstücke, die vor dem 15. Februar 1972 veröffentlicht wurden, keine Gültigkeit hat. Durch den DMCA können Portalbetreiber ihren Nutzern relativ sorglos erlauben, auch Content einzustellen, deren Urheberrecht bei Dritten liegt. Auf Aufforderung der Rechteinhaber müssen die Inhalte entfernt werden. Ein Schadensersatzanspruch entsteht nur, falls dem Antrag auf Entfernung nicht nachgekommen wird.

Die Entscheidung ist im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Musik-Streamer Grooveshark und dem Major Label Universal gefällt worden. Grooveshark will das Urteil natürlich anfechten. Sollte es allerdings Bestand haben, müssten YouTube & Co. hochgeladenen User-Content proaktiv analysieren und im Falle einer Urheberrechtsverletzung an alten Musiksongs den Upload verweigern. Anderenfalls könnten Rechteverwerter ohne Umschweife auf Schadensersatz klagen.

Der oberste Gerichtshof in New York hatte zuvor genau die gegenteilige Ansicht vertreten, dass der DMCA für alle Songs, gleich welchen Datums, gelte. Daraufhin war Universal in die nächste Instanz gegangen und bekam nun Recht. Es ist damit zu rechnen, dass der Streit die US-Gerichte noch eine Weile beschäftigen wird.

Das kritische Datum vor mehr als 41 Jahren rührt von einer Anpassung des US-Urheberrechts aus dem Jahr 1971 her, mit der Tonaufnahmen in die Copyright-Gesetzgebung mit eingeschlossen wurden. Diese Revision gilt ausdrücklich nur für Tonkunst, die nach dem 15. Februar 1972 entstanden ist.
[Foto: Interims-Niederlage für Grooveshark | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Donnerstag, 6. Dezember 2012

Piraterie? Google soll iTunes-Seiten löschen

Im Rahmen des Digital Millenium Copyright Act (DMCA) können US-Rechteinhaber von Medieninhalten Links zu urheberrechtlich fragwürdigen Seiten aus dem Suchindex von Google & Co. löschen lassen. Wie das Internet-Magazin "The Next Web" berichtet, wurden kürzlich dutzende Löschanträge zu legalen Seiten gestellt. Unter den Piraterieverdacht gerieten etwa iTunes, Wikipedia, und diverse Internet-Magazine.

Das Chaos Verursacht  hat das Unternehmen "Yes It Is - No Piracy". Der Dienstleister handelt im Auftrag der Studios 20th Century Fox, BBC Films, Sony Pictures, Walt Disney Pictures, Lionsgate und Summit Entertainment. Offensichtlich wurden die Löschlisten automatisiert zusammengestellt.

Die getroffenen Abmachungen zwischen Content-Industrie und Suchanbietern machen wenig Sinn, wenn die Rechteinhaber nicht willens sind ihre URL-Listen verdächtiger Seiten in vernünftiger Weise vorzufiltern. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, dass Google das Beschwerdeaufkommen eigenmächtig beschränkt. 1000 Urls dürfen pro Antrag übermittelt werden. Die Anzahl der möglichen Einreichungen pro Rechteinhaber pro Tag ist ebenfalls begrenzt. Noch im Mai hatte sich die US-amerikanische Musikindustrie-Verband RIAA bitter über diese Limitierungen beschwert.
[Foto: Google muss Löschanträge selbst prüfen | (Logo)]

Artikel von agent-media.de