Apple möchte wichtigen Forderungen der Presse-Branche nachgegeben. Vor allem sollen Preis-Zwänge entfallen, die einigen Verlagen den Spaß am App-Vertrieb bisher gründlich vermiest hatten. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger VDZ und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger BDZV begrüßten das Einlenken in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Die Pressemacher dürfen App-Abos künftig auch außerhalb des App Stores feilbieten, zum Beispiel über ihre Webseite. Hier darf in Zukunft sogar der Preis im Vergleich zum direkt auf iTunes bezogenen Abo niedriger liegen. Dies ermöglicht Kombi-Angebote, in denen man z.B. zwei Zeitschriften zu einem reduzierten Gesamtpreis bestellen kann.
Lob bekam der IT-Riese von den Branchenverbänden auch für den neuen Newsstand. Dieser digitale Kiosk soll digitale Blättchen von übrigen Apps abheben und sie leichter auffindbar machen.
Einige Kritikpunkte bleiben bestehen. Verlinken darf man externe Angebote in einer App nicht. Auch besteht aus Sicht des Computer-Unternehmens aus Cupertino nur eine Geschäftsbeziehung zwischen Abonnent und Apple. Die Verlage erhalten also keine Kundendaten.
[Foto: Apples Newsstand wird sich füllen | (c) Apple]
Artikel von agent-media.de
Die Pressemacher dürfen App-Abos künftig auch außerhalb des App Stores feilbieten, zum Beispiel über ihre Webseite. Hier darf in Zukunft sogar der Preis im Vergleich zum direkt auf iTunes bezogenen Abo niedriger liegen. Dies ermöglicht Kombi-Angebote, in denen man z.B. zwei Zeitschriften zu einem reduzierten Gesamtpreis bestellen kann.
Lob bekam der IT-Riese von den Branchenverbänden auch für den neuen Newsstand. Dieser digitale Kiosk soll digitale Blättchen von übrigen Apps abheben und sie leichter auffindbar machen.
Einige Kritikpunkte bleiben bestehen. Verlinken darf man externe Angebote in einer App nicht. Auch besteht aus Sicht des Computer-Unternehmens aus Cupertino nur eine Geschäftsbeziehung zwischen Abonnent und Apple. Die Verlage erhalten also keine Kundendaten.
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