Sonntag, 3. Januar 2010
Argentinien verlängert Leistungsschutz
Laut Pressemitteilung der IFPI wurde in Argentinien die Leistungsschutzfrist von 50 auf 70 Jahre verlängert. Mit dem Leistungsschutzrecht wird das Schaffen ausübender Künstler und Produzenten, also beispielsweise eine Musikaufnahme, geschützt. Nach Ablauf der Frist, die von Land zu Land variiert und zwischen 50 und 95 Jahren liegt, können frei gewordene Werke von Jedermann veröffentlicht und vermarket werden, ohne dass die ursprünglich Beteilgten dafür entlohnt werden müssten. Der Phono-Verband freut sich in seiner Stellungnahme insbesondere für die Künstler, denen so eine wichtige Einnahmequelle im Winter Ihrer Tage nicht mehr vorenthalten wird. Vor allem dürfte sich der Verband aber für seine Mitgliedsfirmen freuen, den deren Veröffentlichungsmonopol wird mit der Entscheidung des südamerikanischen Landes wenigstens dort verlängert. Mit Näherrücken des Jahres 2013 dürften auch andere Staaten Veränderungen am Leistungsschutzrecht vornehmen, erlöscht dann doch in einigen Ländern, darunter Deutschland, beispielsweise der Leistungsschutz für Aufnahmen der Beatles. Auch der Urheberrechtsschutz, deutlich weiter gefasst als der Leistungsschutz und erst 70 Jahre nach dem Tod des Verfassers endend, könnte in den Fokus der Gesetzgeber rücken. In Deutschland steht zum Beispiel der Freistaat Bayern 2015 vor dem Dilemma, dass in diesem Jahr das Urheberrecht auf Hitlers "Mein Kampf", bis dato im Besitz des Freistaates, 70 Jahre nach dem Tod des Diktators erlischt. Dadurch hätte Bayern keine Handhabe mehr, die Veröffentlichung der Schrift zu verhindern. [Foto: wikipedia]
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