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Donnerstag, 5. Dezember 2013

Spotify auf Schmusekurs mit den Künstlern

Die Kritik an den niedrigen Musiker-Tantiemen, die sich aus dem Streaming-Angebot Spotify ergeben, will nicht verstummen. Wohl darum ist Spotify nun auf der eigens eingerichteten Künstler-Website spotifyartists.com in die Offensive gegangen und hat auch Zahlen und Erklärungen veröffentlicht.

Demnach sind bislang rund eine Milliarde US-Dollar an die Rechteinhaber geflossen, die Hälfte davon allein in diesem Jahr. 70 Prozent der Einnahmen muss der in Schweden beheimatete Dienst somit ausschütten. Gewinne fährt Spotify trotz rasant wachsender Nutzerzahl auch nicht ein. Im letzten Jahr betrugen die Verluste noch fast 60 Mio. EUR.

Das Problem ist, dass von den Geldern bei den Künstlern nur wenig ankommt. Brancheninsidern zufolge muss ein Song schon 200.000 mal abgerufen werden, damit die Lizenzeinnahmen des Kreativen 1.000 EUR erreichen. Offenbar bleibt viel Geld in den Labels hängen, die vielfach ihre Auslagen noch vom prozentual zugesicherten Künstleranteil abziehen. Auch Spotify verweist auf diesen Faktor und empfiehlt daher explizit Services wie Tunecore.

Auf solchen Aggregatoren kann der Künstler gegen eine vergleichsweise kleine, aber fixe Gebühr sich selbst bei digitalen Anbietern wie Spotify und Amazon vermarkten. Allerdings ist es für die Musiker auch nicht einfach, sich in Eigenregie bekannt zu machen. Eine unumgängliche Voraussetzung, um nennenswerte Einnahmen einzufahren.
[Foto: Spotify erklärt sich den Kreativen | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 9. November 2010

BVMI-Clip durchleuchtet Musik-Business

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat einen Kurzfilm veröffentlicht, in dem die Funktionsweise des Musikbusiness erklärt wird. Die "Simpleshow" stellt den die rechtlichen und kommerziellen Beziehungen der beteiligten Akteure (Künstler, Musik-Labels, -Verlage und Verwertungsgesellschaften) zueinander dar. Der BVMI will die fünfminütige Sequenz künftig auch über soziale Netzwerke verbreiten.

Interessant für aufstrebende Musiker sind die Erörterungen zu Label-Verträgen. Wenn ein Künstler einen Exklusiv-Vertrag mit einer Plattenfirma abschließt, verpflichtet er sich dazu, während der Vertragslaufzeit auf die Zusammenarbeit mit Konkurrenzunternehmen zu verzichten. Dafür finanziert das Label die Produktion seines Albums und Marketingmaßnahmen. Von einem Bandübernahmevertrag (Band ist in diesem Fall im Sinne von Tonband zu verstehen) ist die Rede, wenn der Künstler dem Label fertig produzierte Songs zur Verfügung stellt. Durch diese Vorleistung vergrößert sich in der Regel sein Anteil an den Erlösen der Produktion.

Der Film erklärt die Rolle der Verwertungsorganisation GEMA bei der Erhebung von Gebühren aus dem Urheberrecht für Musiktitel. Diese Abgaben fallen an, sobald ein Werk vervielfältigt, live aufgeführt oder in Radio oder TV gesendet wird.

Auch die Unterschiede zwischen Leistungsschutzrechten und Urheberrechten sowie Erst- und Zweitverwertung werden beleuchtet. Leistungsschutz genießen alle an der Produktion beteiligten Musiker, während das Urheberrecht Komponisten und Textern vorbehalten ist. Für Gelder aus dem Leistungsschutz ist hierzulande die GVL zuständig. Sie fallen bei der sogenannten Zweitverwertung der Musik an. Darunter versteht man die öffentliche Wiedergabe von Titeln, z.B. im Radio oder als Musik-Clip. Zur GVL-Mitgliedschaft ist neben den Musikern auch das Label berechtigt. Unter der Erstverwertung subsummiert man den Verkauf der Musik z.B. in Form von Downloads und CDs.

Der in Form eines Cartoons realisierte Film ist Teil einer aktuellen Aufklärungskampagne des BVMI. Kommende Video-Clips sollen interessierten Heranwachsenden verschiedene Berufsbilder der Musikbranche näherbringen. [Foto: (c) BVMI]