Wie das Blog TorrentFreak berichtet, sperrt Suchmaschinen-Betreiber Google Filesharing-Portale bei manchen Suchbegriffen von der Sofortsuche (Instant Search) aus. Auch in der Auto-Vervollständigung (Autocomplete) unterhalb des Suchfeldes werden Begriffe wie "torrent", "RapidShare" oder "The Pirate Bay" offenbar seit Kurzem ausgespart.
Allerdings sind die entsprechenden Seiten nicht aus dem Google-Index getilgt. Nach Klick auf den Such-Button bzw. Betätigung der Eingabe-Taste erscheinen sie in den Ergebnissen. Lediglich die dynamisch bei Änderung der Sucheingabe angepassten Resultate zeigen die Portale nicht mehr an.
Bereits im Dezember 2010 hatte Google Änderungen am Suchmechanismus angekündigt. Anfragen, die "wahrscheinlich" mit einer Urheberrechtsverletzung verknüpft sind, sollten benachteiligt werden. Im Januar landeten die ersten Webseiten auf einer Sperrliste, die nun offenbar erheblich ausgeweitet wurde.
Die betroffenen Filehoster sind berüchtigte Umschlagplätze für illegale Medien-Kopien. Problematisch ist der Kniefall des IT-Konzerns vor den Rechteinhabern und Copyright-Schützern dennoch, da die von den genannten Suchfeatures ausgeschlossenen Firmen zum Teil ein legales Geschäftsmodell vorweisen können. Das OLG Düsseldorf sah beispielsweise in einer Entscheidung im Mai 2010 bei RapidShare keine Verantwortung für dort getätigte Up- und Downloads. Die Unternehmen werden von den ausbleibenden Suchanfragen wirtschaftlich schwer getroffen.
[Foto: Keine Sofort-Resultate für Pirate Bay & Co. | (Screenshot)]
Artikel von agent-media.de
Allerdings sind die entsprechenden Seiten nicht aus dem Google-Index getilgt. Nach Klick auf den Such-Button bzw. Betätigung der Eingabe-Taste erscheinen sie in den Ergebnissen. Lediglich die dynamisch bei Änderung der Sucheingabe angepassten Resultate zeigen die Portale nicht mehr an.
Bereits im Dezember 2010 hatte Google Änderungen am Suchmechanismus angekündigt. Anfragen, die "wahrscheinlich" mit einer Urheberrechtsverletzung verknüpft sind, sollten benachteiligt werden. Im Januar landeten die ersten Webseiten auf einer Sperrliste, die nun offenbar erheblich ausgeweitet wurde.
Die betroffenen Filehoster sind berüchtigte Umschlagplätze für illegale Medien-Kopien. Problematisch ist der Kniefall des IT-Konzerns vor den Rechteinhabern und Copyright-Schützern dennoch, da die von den genannten Suchfeatures ausgeschlossenen Firmen zum Teil ein legales Geschäftsmodell vorweisen können. Das OLG Düsseldorf sah beispielsweise in einer Entscheidung im Mai 2010 bei RapidShare keine Verantwortung für dort getätigte Up- und Downloads. Die Unternehmen werden von den ausbleibenden Suchanfragen wirtschaftlich schwer getroffen.
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