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Mittwoch, 2. Oktober 2013

Sky plant VoD-Service

Das bislang vor allem als Betreiber eines Bezahlsenders bekannte Medienunternehmen Sky Deutschland wird einen eigenen Video On Demand-Dienst starten. Das meldet der im W&V-Verlag erscheinende "Kontakter".

Das kommende Angebot wird in der Ausrichtung und im Preis den Abo-Offerten von Lovefilm oder Maxdome ähneln. Für eine Monatsgebühr von voraussichtlich unter zehn Euro wird man also Serien und Videos streamen können. Da Kooperationen mit entsprechenden Inhalteanbietern durch die Premium-Filmpakete des Broadcasters bereits bestehen, könnte das Unterfangen rasch umgesetzt werden.

Offenbar will man durch das zügige Installieren eines solchen Dienstes dem Europa-Einstieg des US-Streamers Netflix zuvorkommen. Das Vorhaben ist erfolgversprechend, gelten doch auch andere Sky-Digitalprodukte wie Sky Go als überaus umsatzfördernd. Eine offizielle Bestätigung der VoD-Pläne seitens des Medienkonzernes gab es bislang allerdings noch nicht.
[Foto: Bald Streaming-Abos bei Sky?! | (Logo)]

Artikel von agent-media.de

Dienstag, 30. Oktober 2012

Verhaltenskodex für Product Placement

Bereits seit der 13. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages am 1. April 2010 ist es Privatsendern erlaubt, in ihren fiktionalen Sendungen wie Serien und TV-Filmen zu Werbezwecken Produkte zu platzieren. Damit "Schleichwerbung" die künstlerische Freiheit der Kreativen nicht beeinträchtigt, hat man sich nun auf einen Verhaltenskodex geeinigt. Die Vereinbarung wurde von der Produzentenallianz, dem VPRT und dem ZAW gemeinsam ausgearbeitet und abgesegnet.

Die Regelung soll bewirken, dass das Drehbuch unabhängig von der Reklame bleibt. Geschichten, die um ein Produkt herum geschrieben werden, soll es nicht geben. Solche Sendeformen sind in den USA bereits zu beobachten.

Product Placement hat auch in Deutschland eine lange Tradition. Unvergessen ist auch nach 25 Jahren die deutliche Nesquick-Einblendung in der Lindenstraße. Diese Art der Reklame ist aber erst seit der erwähnten Modifikation des Staatsvertrages rechtlich geregelt. Heute dürfen die öffentlich rechtlichen Anbieter nur für die Bereitstellung von Requisiten Product Placement in Serien, Filmen und Sportsendungen betreiben. Die Privaten hingegen können diese Werbeform nun ganz normal in Rechnung stellen.
[Foto: Auch subitle TV-Reklame ist erlaubt | cc-by-sa 3.0 agent-media.de]

Artikel von agent-media.de